Es ist für alle Beteiligten besser, wenn Sie sich zu Lebzeiten um Ihre digitale Erbe kümmern.

Der digitale Nachlass in 7 Schritten

So bereiten Sie Ihren digitalen Nachlass zu Lebzeiten vor

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Insgeheim hofft wohl jeder auf das ewige Leben hier auf Erden. Dabei ist eins schon mal sicher:

Wir kommen hier nicht lebend raus!

Und das bedeutet in aller Regel: Irgendwann werden Ihre Erben mit Ihrem Nachlass konfrontiert sein.

Wenn Sie jemals einen Nachlass aufgelöst haben, dann wissen Sie, wie aufwendig das ist. Das gilt auch für den digitalen Nachlass. Und wenn der Umfang des digitalen Nachlasses gar nicht klar ist, wird daraus eine Sisyphusarbeit.

Was ist der digitale Nachlass?

Es handelt sich beim digitalen Nachlass sowohl um die Verwaltung ganz konkreter physischer Gegenstände wie Rechner und Handys als auch um immaterielle Aspekte wie Mitgliedschaften oder Nutzungsrechte. Ihre Erben werden Konten kündigen, Verträge beenden, gebuchte Reisen oder Events abwickeln müssen. Aber wie soll das gehen, wenn Ihre Erben nicht einmal wissen, um welche Konten oder Verträge es geht, von den nötigen Zugangsdaten mal ganz zu schweigen?

Es handelt sich bei der Vorsorge um Ihren Nachlass auch darum, dass Ihre Erben nicht mit unnötigen Kosten belastet werden: Die Erstausgabe einer Sterbeurkunde, die als Voraussetzung für die Löschung von Konten meist erforderlich ist, kostet in der Regel 10,00 Euro, jede weitere Sterbeurkunde 5,00 Euro. Das summiert sich. Einfacher wäre es, wenn Ihre Erben schon Zugriff auf die relevanten Konten hätten und sie ganz einfach löschen könnten – vorausgesetzt, Sie möchten das.

Es geht aber nicht nur darum, für den Todesfall vorzusorgen. Wenn Sie Ihre digitalen Aktivitäten jetzt ordnen, genießen Sie sofort das gute Gefühl, Ihr digitales Leben im Griff zu haben.

So bereiten Sie Ihren digitalen Nachlass zu Lebzeiten vor

Schritt 1: Gehen Sie das Thema digitaler Nachlass an

Beschließen Sie, sich jetzt um Ihr digitales Leben (und somit Ihr digitales Erbe) zu kümmern. So können Sie alles genau in Ihrem Sinne gestalten und sind nicht darauf angewiesen, dass wichtige Aspekte nach Ihrem Tod erst aufwendig rechtlich geklärt werden müssen. Nicht nur im Buddhismus ist die gelungene Vorbereitung auf den Tod Teil eines erfolgreichen, erfüllten Lebens.

Schritt 2: Werden Sie sich Ihrer digitalen Aktivitäten bewusst

Beginnen Sie damit, alle technischen Geräte aufzuschreiben, die Sie nutzen – vom Desktop-Rechner über Ihr iPad bis zum Telefon. Notieren Sie dann: Welche Aktivitäten führen Sie am Rechner aus? Welche im Internet? Welche geschäftlich und welche privat? Legen Sie sich einfach mal ein paar Tage lang einen Notizblock neben den Computer und schreiben Sie sich auf, was Sie am Rechner tun.

Machen Sie sich bewusst, welche Dienste, Webseiten, sozialen Medien Sie nutzen – das sind oft mehr, als Sie zunächst vermuten würden. Durchforsten Sie dazu auch Ihr E-Mail-Postfach und werfen Sie einen Blick auf Ihre Bank- und Kreditkartenkonten.

Schritt 3: Übersichten erstellen

Erstellen Sie eine Übersicht über alle Dienste, Verträge, Abos und sonstigen digitalen Vermögensgegenstände.

Während des jüngsten Digina-Barcamps am 4. November in München haben wir ein Brainstorming zur digitalen Erbmasse erstellt. Was genau gehört eigentlich dazu? Lassen Sie sich von dieser ersten, keinesfalls vollständigen Übersicht inspirieren.

  • Social-Media-Accounts (Facebook, Instagram, Twitter)

  • Online-Communitys

  • Adressdatenbanken

  • Online-Banking/Kreditkarten/Aktienkonten

  • Cloud-Speicher (Dokumente)

  • Entertainment-Abos (Netflix, Spotify, Apple Music, Audible, Kindle unlimited, Zeitschriften, inklusive Playlists)

  • Entertainment-Dateien (z. B. Videos auf dem Rechner, Speichermedien und „in the Cloud“)

  • digitale Währungen

  • Gaming-Accounts

  • Apps

  • Speichermedien (Festplatten, USB-Sticks, Speicherkarten, zum Beispiel aus dem Handy oder der Kamera)

  • E-Mails und Messenger-Nachrichten

  • Online-Shopping-Konten, z. B. Amazon

Bei Selbstständigen kommen die Dinge hinzu, die man selber erstellt hat und/oder als Geschäftsinhaber nutzt:

  • Websites/Blogs

  • Apps

  • Podcasts

  • Fotos, Texte, Kunstwerke

  • Kundendatenbanken/Verteiler

  • Urheberrechte/Lizenzen

  • Online-Content (Videos, Blogtexte)

  • Online-Dienstleistungen (SaaS, Hosting, geschäftliche E-Mail-Konten)

Schritt 4: Hinterlegen Sie Ihre Zugangsdaten rechtssicher und aktuell

Schaffen Sie für Ihre Erben einen Überblick über alle wichtigen Zugangsdaten, vor allem für kostenpflichtige Services. Denn diese sollten nach Ihrem Tod schnellstmöglich gekündigt werden.

Legen Sie alle wichtigen Informationen bereit. Nutzen Sie dafür am besten einen Passwortmanager wie zum Beispiel 1Passwort. Das erspart Ihnen nicht nur die laufende Dokumentation möglicher Passwortveränderungen, sondern sorgt ganz nebenbei für eine bessere Passwortsicherheit, die laufende Anpassung an neue technische Entwicklungen und damit für mehr Sicherheit im Netz. Vergessen Sie nicht, das Passwort und den Master-Key für Ihren Passwortmanager so zu hinterlegen, dass Ihre Erben darauf leicht zugreifen können.

Vor allem das E-Mail-Konto ist der Dreh- und Angelpunkt für die Abwicklung Ihres Nachlasses. Stellen Sie sicher, dass Ihre Erben nach Ihrem Tod Zugriff darauf bekommen.

Beim Tod eines Mitarbeiters

Hier sollten Sie darauf achten, ob Ihre Mitarbeiter Passwörter verwenden, die Sie nicht kennen, oder ob zum Beispiel Ihre Facebook-Page vom persönlichen Account des Beauftragten aus angelegt wurde und er oder sie vielleicht als einzige/r Administrator verwaltet – das gilt im Übrigen auch für externe Dienstleister. Stellen Sie sicher, dass mehrere Mitarbeiter über die Zugänge verfügen, und halten Sie die von Ihnen gewählte Vorgehensweise in Betriebsvereinbarungen fest.

Schritt 5: Sorgen Sie dafür, dass Vermögenswerte erkannt werden

In der digitalen Welt entstehen mittlerweile ganz reale Werte, die nach Ihrem Tod bares Geld wert sein können. Beispiele hierfür sind Guthaben bei Bezahldiensten oder Services, der Wert von Domains und Quellcode. Auch Musik- und Filmsammlungen können kostbar sein. Bei anderen Werten ist fraglich, wie sie erhalten und weiter monetarisiert werden können, wie zum Beispiel Ihr E-Mail-Verteiler oder Ihre Facebook-Gruppe.

Schritt 6: Legen Sie fest, was nach Ihrem Tod passieren soll

Dafür sollten Sie einen Blick auf Ihre Rollen werfen – privat, als Unternehmerin, als Mutter, als Mitglied eines Berufsverbandes, als Netzwerkerin, als Inhaberin einer Zulassung. Welche Verantwortung tragen Sie? Wer übernimmt sie? Wie gestalten Sie den Übergang nach Ihrem Tod, rechtlich und kommunikativ? Für das Unternehmen ist entscheidend, dass rechtlich sichere Vorsorgevollmachten getroffen sind, damit alle notwendigen Maßnahmen – von der Kontobewegung bis zu Online-Kampagnen – weiterlaufen können.

Beispielhaft können Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Soll Ihre Social-Media-Präsenz weitergeführt werden? Wenn ja, gehört zum Beispiel dazu, dass Sie alternative Administratoren für Ihre FB-Gruppe oder Ihre Firmenseite anlegen, damit Ihre Marktposition nicht gefährdet wird und der Betrieb gut weiterläuft.

  • Soll Ihr privates Facebook-Konto nach Ihrem Tod im Gedenkzustand bestehen bleiben, wo es noch für Freunde einsehbar ist? Wenn ja, wie lange? Welche letzte Botschaft möchten Sie Ihren Freunden mitgeben?

  • Welche Nachricht sollen Ihre geschäftlichen/wirtschaftspolitischen Kontakte erhalten?

  • Welche Verträge sollen von Ihren Erben fortgeführt werden?

  • Welche Daten möchten Sie privat halten? Was soll mit Fotos, Videos und Audios passieren, die Sie bei Instagram, YouTube oder Soundcloud aufgeladen haben?

Nutzen Sie alle Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen zu Lebzeiten offenstehen, und halten Sie Ihre Vorstellungen schriftlich fest. Weil die rechtliche Situation kompliziert sein kann, ziehen Sie einen Fachanwalt bei Bedarf heran. Alternativ können Sie auch einen Vorsorgebevollmächtigten bestimmen, dem Sie eine digitale Vollmacht erteilen. So kann er oder sie Ihren Nachlass in Ihrem Sinne ordnen. Auch hier gilt es zu entscheiden: Auf welche Internetseiten und Accounts soll er oder sie Zugriff haben?

Punkt 7: Sinnvolle Services und Dienstleister

Nutzen Sie zunächst das, was Plattformen wie Facebook (Nachlasskontaktperson) oder Google (Inactive Account Manager) anbieten. Darüber hinaus bietet das Info-Portal digital.danach einen guten Überblick zu weiteren hilfreichen Tools.

Fazit

Der digitale Nachlass ist ein Feld voller Fragezeichen, zu denen die passenden Antworten gerade erst gefunden werden. Es geht dabei um mehr als die Weitergabe der Passwörter für Ihre Social-Media-Accounts. Mit dem digitalen Nachlass gestalten Sie Ihr Erbe, weit über den materiellen Aspekt hinaus. Sie entscheiden, wie Sie in Erinnerung bleiben möchten: im Idealfall als jemand, der Weitblick besaß und verantwortungsbewusst gehandelt hat.

Zum Weiterlesen:

Digital.Danach (Mediathek zum digitalen Nachlass)

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz behandelt das Thema auf spielerische Art und Weise auf: www.machts-gut.de