Existenzgründung mit Einstiegsgeld

Beihilfen zum Lebensunterhalt und betriebliche Starthilfen

∅ 4.5 / 2 Bewertungen

Wer Arbeitslosengeld II erhält, kann "Einstiegsgeld" erhalten, um sich selbstständig zu machen. Außerdem sind zusätzlich Darlehen und Zuschüsse für Sachmittel möglich. Allerdings: Einen Rechtsanspruch gibt es auf beides nicht. Wir erklären Ihnen, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie Sie diese nutzen können.

Einstiegsgeld

Hartz-IV-Empfänger erhalten keinen Gründungszuschuss. Als Notlösung bietet sich das weit weniger attraktive "Einstiegsgeld" an, das bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Leistung zur Eingliederung gezahlt werden kann. Im Vorjahr wurden gut 16.000 Gründungen mit Einstiegsgeld gefördert. Einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht. Dafür können aber zusätzlich Zuschüsse und Darlehen für Sachmittelanschaffungen beantragt werden.

Eins gleich vorweg: Arbeitslose, die mit dem Gedanken an eine Gründung spielen und noch Ansprüche nach dem SGB III haben (z. B. Arbeitslosengeld I), sollten Sie sich ganz schnell den Gründungszuschuss sichern: Ganz abgesehen davon, dass Sie auf diese Beihilfe bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen einen Rechtsanspruch haben, liegt der Gesamtbetrag der Zuwendungen beim Gründungszuschuss unterm Strich fast immer höher. Hinzu kommt, dass das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit - anders als beim Einstiegsgeld - nicht auf die Fördermittel angerechnet wird.

mehr ...

Betriebliche Starthilfen

Dass ausgerechnet Langzeitarbeitslose zu Gründern zweiter Klasse gemacht werden, ist oft kritisiert worden. Immerhin hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 ein unerwartetes Zugeständnis gemacht: Gründer und alle anderen Selbstständigen und Unternehmer, die hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind, können seitdem Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung betrieblich notwendiger und angemessener Sachmittel beantragen.

Die Bundesagentur hat einen recht weit gefassten Sachmittel-Begriff: Als Beispiele nennt sie:

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung (wie PC, Software, Telefonanlage, Kopierer, Einrichtungsgegenstände),

  • Marketing und Vertrieb unterstützende Investitionen (z. B. Erstellung von Homepages, Werbemitteln, Schaufensterdekorationen),

  • Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und Arbeitsmittel,

  • Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung des Material-, Waren oder Ersatzteillagers,

  • Konzessionen (Übernahme im Gastronomiebereich) sowie

  • Kaution für Gewerberäume.

mehr ...