Korrekte Gutschriften

Gutschrift als Rechnungs-Dokument und zur Rechnungs-Korrektur

Gutschrift ist nicht gleich Gutschrift: Sie kann eine vorherige Rechnung korrigieren - oder aber diese ganz ersetzen. Wir erläutern, welche Gutschrift-Typen es gibt, welche Formvorschriften eingehalten werden müssen, wie sie im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung verbucht werden und was es mit der vermeintlichen Steuernummer-Pflicht auf sich hat.

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Gutschrift ist nicht gleich Gutschrift: Sie kann eine vorherige Rechnung korrigieren - oder aber diese ganz ersetzen. Wir erläutern, welche Gutschrift-Typen es gibt, welche Formvorschriften eingehalten werden müssen, wie sie im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung verbucht werden und was es mit der vermeintlichen Steuernummer-Pflicht auf sich hat.

Um Gutschriften ranken sich manche Irrtümer und Missverständnisse. In der Buchhaltung tauchen der Begriff "Gutschrift" mit mindestens drei verschiedenen Bedeutungen auf:

  • Mit der Gutschrift im ersten Sinn korrigiert ein Lieferant oder Dienstleister eine zuvor von ihm selbst ausgestellte Rechnung.

  • Bei einer zweiten Form von Gutschrift tauschen die Geschäftspartner die Rollen: Der Leistungsempfänger (= Kunde) rechnet von sich aus ein Geschäft ab und erspart dem Dienstleister somit das Ausstellen einer Rechnung.

  • Und obendrein werden drittens auch noch Bank-Überweisungen von Kunden als "Gutschriften" bezeichnet.

Schwierigkeiten bereitet in aller Regel die Abgrenzung zwischen den beiden ersten Bedeutungen.

Die lästige Umsatzsteuer

Der "pingelige" Umgang mit Gutschriften ist genau genommen nur dann von Bedeutung, wenn umsatzsteuerpflichtige Unternehmen beteiligt sind: Denn Gutschriften enthalten in aller Regel Umsatzsteuer-Bestandteile - die sich...

  • sowohl auf die Vorsteuer (des Ausstellers) auswirken als auch

  • auf die Umsatzsteuereinnahmen (des Empfängers).

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