Kleinunternehmer, aber Umsatzgrenze überschritten: Was ist nun mit der Umsatzsteuer?

Mehr als 22.000 Euro Umsatz sind kein Beinbruch. Hier lesen Sie, wie Sie reagieren sollten.

Liegt der Jahresumsatz unter 22.000 Euro, gilt man als Kleinunternehmer und braucht keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen auszuweisen. Aber was passiert, wenn der Jahresumsatz die Kleinunternehmergrenze zu überschreiten "droht"? Keine Angst - sie dürfen sich dann trotzdem über die Entwicklung freuen.

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Wer nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz pro Jahr macht, gilt als Kleinunternehmer und braucht seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Doch was tun, wenn der laufende Umsatz die Kleinunternehmergrenze zu überschreiten "droht"? Keine Sorge: Eine positive Einnahme-Entwicklung ist auch dann Anlass zur Freude - und nicht etwa zur Panik.

Viele Gründerinnen und Gründer starten als "umsatzsteuerliche Kleinunternehmer": Als solche brauchen sie bis zu einem Jahresumsatz (nicht: Gewinn!) bis 20.000 Euro auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) auszuweisen bzw. aufzuschlagen. Eine Sonderregelung in § 19 Umsatzsteuergesetz erspart ihnen die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und senkt die Preise für Endverbraucher.

Im Gegenzug können sie sich dann allerdings auch nicht die "Vorsteuer" vom Finanzamt zurückholen: Vorsteuer nennt man den Mehrwertsteuer-Anteil, der in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten ist.

Was gehört zum Jahresumsatz?

Die gute Nachricht: Bei der Jahresumsatz-Grenze von 22.000 Euro werden ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Einnahmen berücksichtigt - steuerfreie Erlöse hingegen nicht. Zu den steuerfreien Lieferungen und Leistungen gehören zum Beispiel ...

  • Heilbehandlungen,

  • berufsqualifizierende Lehre an öffentlichen Bildungseinrichtungen oder auch

  • bestimmte Exporte.

Auch der private Nutzungsanteil an den Kosten des Geschäftswagens (und andere private Nutzungsanteile) werden nicht als Umsatz im Sinne des § 19 UStG gewertet - vorausgesetzt, bei der Anschaffung der betreffenden Wirtschaftsgüter wurde keine Umsatzsteuer geltend gemacht.

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