Künstlersozialabgabe und die Prüfung der KSK-Abgaben

Was auf Sie zukommt und wie Sie reagieren können, wenn eine Prüfung ansteht

Ist Ihr Unternehmen verpflichtet, Künstlersozialabgaben zu bezahlen? Die Deutsche Rentenversicherung führt in großem Umfang Betriebsprüfungen durch. Wir sagen Ihnen, worauf Sie sich einstellen müssen und wie Sie reagieren sollten.

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Künstlersozialkasse (KSK) und Deutsche Rentenversicherung (DRV)verschicken in großem Umfang Fragebögen an Betriebe, Vereine und andere potenzielle Auftraggeber von Künstlern und Publizisten, um herauszufinden, wer Honorare an Künstler zahlt, die zu einer KSK-Abgabepflicht führen.

Auch wenn DRV-Prüfer kontrollieren, ob Betriebe die Sozialabgaben für ihre Beschäftigten korrekt abgeführt haben, wird von den DRV-Prüfern die korrekte Abführung der KSK-Abgabe mitgeprüft.

Viele Unternehmen sind verunsichert, wenn sie zum ersten Mal mit der möglichen Pflicht zur KSK-Abgabe konfrontiert werden. Hier finden Sie Fakten zum Thema Künstlersozialabgabe und KSK-Prüfung – wir informieren Sie darüber,

  • worauf die Forderungen der KSK basieren,

  • wer die KSK-Abgabe zahlen muss – und wer nicht,

  • wofür die Abgabe bezahlt werden muss und wie hoch sie ist,

  • wie Sie den Erhebungsbogen der KSK ausfüllen,

  • wie eine Prüfung abläuft und wie Sie sich vorbereiten können,

  • wie das Ergebnis einer Prüfung aussehen kann und wie Sie auf hohe Nachforderungen reagieren können.

Außerdem haben wir Tipps zu einer "KSK-optimierten" Buchführung und eine Musterrechnung für Sie, aus der die KSK-pflichtigen Leistungsbestandteile einfach hervorgehen.

KSK-Beiträge, DRV-Prüfung und Beitragssteigerungen

Im Sommer 2013 gingen die Wogen hoch: Sollte die Prüfung der KSK-Abgaben durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) etwa gesetzlich festgezurrt werden? Die Befürworter einer solchen gesetzlichen Festschreibung befürchten Einnahmeverluste für die KSK und in deren Folge einen Anstieg des KSK-Abgabesatzes. Sie haben deshalb eine Petition beim Bundestag eingereicht. Die Gegner halten eine gesetzliche Regelung für überflüssig.

Eine gesetzliche Regelung ist – vorerst jedenfalls – vom Tisch. Der Abgabesatz ist für 2014 jedoch von 4,1 auf 5,2 % gestiegen und Prüfungen der KSK-Abgabe-Ehrlichkeit wird es auch weiterhin geben, sowohl von der KSK als auch von der DRV. Möglicherweise werden diese Prüfungen nicht mit so großer Energie durchgeführt wie bis 2012. Dennoch sollte man sich als abgabepflichtiges Unternehmen nicht vor der Abgabe drücken. Die Gefahr, dass man durch unterlassene oder klein gerechnete Meldungen mit einem Bußgeld von bis 50.000 € belegt wird, ist doch recht groß.