Die meisten Freiberufler und Kleingewerbetreibenden kommen in den Genuss der vereinfachten Buchführungsvorschriften. Was bei der sogenannten Einnahmenüberschussrechnung zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Kurs.
Über diesen Kurs
Die "Buchführung" und der ganze "Steuerkram" gehört zu den ungeliebtesten Aufgaben von Selbstständigen und Unternehmern. Dabei hat die Gewinnermittlung von Geschäftsleuten verglichen mit dem Verfahren bei Arbeitnehmern durchaus ihre Vorzüge: Während Angestellten-Einkünfte vom Arbeitgeber nach Abzug der obligatorischen Lohnsteuer automatisch ans Finanzamt gemeldet und die meisten Abzüge ("Werbungskosten") erst nachträglich geltend gemacht werden, dürfen Selbstständige und Gewerbebetriebe ihr zu versteuerndes Einkommen selbst ausrechnen!
Die zum Verständnis geschäftlicher Vorgänge erforderlichen Nachweise über Einnahmen und Ausgaben (z. B. Ein- und Ausgangsrechnungen, Quittungen und andere Zahlungsbelege), aber auch Verträge, Kontoauszüge etc. müssen selbstverständlich aufbewahrt werden: Sämtliche Unterlagen bleiben aber im eigenen Büro! Sofern keine routinemäßige oder verdachtsbedingte Betriebsprüfung stattfindet, erfolgt die Besteuerung von Selbstständigen also aufgrund eigener summarischer Angaben!
Und weil Freiberufler und Kleinunternehmer außerdem nicht zur kaufmännischen ("doppelten") Buchführung verpflichtet sind, hält sich der Papierkram für die Einkommensteuererklärung noch einigermaßen in Grenzen: Genaue Vorschriften über die Form der laufenden Aufzeichnungen gibt es bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) jedenfalls nicht. Den Gewinn ermitteln Sie auf Grundlage der amtlichen "Anlage EÜR".
Bitte beachten Sie: Durch Einführung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) sind die Anforderungen an elektronische Belege und Aufzeichnungen verschärft und konkretisiert worden. Bei vielen Freelancern und Kleingewerbetreibenden gibt es daher zweifellos Handlungsbedarf - Anlass für Panik besteht jedoch nicht: Das scharfe GoBD-Menü wird letztlich nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wurde!
Worauf es bei Ihren betrieblichen Belegen und Aufzeichnungen sowie den dazugehörigen Steuererklärungen ankommt, das erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Inhaltsverzeichnis
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Grundlagen und Praxis
Im ersten Abschnitt erläutern wir die gesetzlichen Grundlagen und die wichtigsten Merkmale und Vorteile der Einnahmenüberschussrechnung. Sie erhalten Informationen und Tipps zur Organisation Ihrer Belegsammlung, zur sachlichen Gliederung Ihrer Buchführung, zum Anlagenverzeichnis, zu Abschreibungen und zur Umsatzsteuer.
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Gesetzliche Grundlagen
Angehörige freier Berufe sowie Gewerbetreibende mit niedrigen Jahresumsätzen und Gewinnen können sich die doppelte Buchführung und die Erstellung von Bilanzen und sparen. Lediglich Einnahmen und Ausgaben müssen aufgezeichnet werden. In diesem Kapitel erläutern wir die gesetzlichen Grundlagen sowie die wichtigsten Merkmale und Vorteile der Einnahmenüberschussrechnung.
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Ablage-Organisation
Wer seine Belege laufend sortiert, ist klar im Vorteil: Mit den folgenden Tipps zur Organisation Ihrer Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge erleichtern Sie sich die Vorbereitung der Steuererklärung am Jahresende beträchtlich.
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Sachliche Gliederung und EÜR-Formular
Die Jahr für Jahr überarbeitete "Anlage EÜR" enthält genaue Vorschriften über die äußere Form der Gewinnermittlung von Freiberuflern und nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für die sachliche Gliederung der laufenden EÜR-Buchführung.
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Anlageverzeichnis
Bei der Gewinnermittlung von Kleinunternehmern und Selbstständigen erwartet der Fiskus neben der Einnahmenüberschuss-Rechnung ein sogenanntes Anlageverzeichnis. Wir erläutern die Bestandteile der amtlichen Inventarliste.
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Exkurs: Abschreibungen
Wenn Sie Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge und Maschinen kaufen, die teurer als 800 Euro sind (bis 2017: 800 Euro), dann dürfen Sie deren Anschaffungskosten nicht gleich im ersten Jahr als Betriebsausgaben geltend machen. Vielmehr muss der Wertverlust auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Im folgenden Überblick erfahren Sie das Wichtigste zu den Abschreibungen, auch "Absetzung für Abnutzung" (AfA) genannt.
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Umsatzsteuer
Genau genommen hat die Umsatzsteuer fast nichts mit der Einnahmenüberschussrechnung zu tun. Trotzdem erledigen die meisten Selbstständigen und Unternehmer die Buchführung für die Einkommen- und Umsatzsteuer in einem Aufwasch. Sofern sie nicht ganz von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen Gründer in den beiden ersten Jahren unabhängig von der Höhe ihrer Umsatzsteuerschuld monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. So ärgerlich der zusätzliche bürokratische Aufwand für viele kleine Betriebe ist: Grund zur Steuer-Panik gibt es nicht. Wir erläutern die wichtigsten Vorschriften.
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EÜR Software
Im nächten Abschnitt zum Thema Einnahmenüberschussrechnung geht es um die Buchführung am PC: Dabei müsen Sie nicht unbedingt eine komlizierte FiBu-Software verwenden. Wir stellen Ihnen eine Excel-Lösung sowie zwei Freeware-Alternativen vor.
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Software-Hilfen
Mit dem Computer ist die Buchführung ganz einfach? Oft komplizieren überladene "FiBu"-Pakete die Sache nur. Wir stellen eine "handgestrickte" Excel-Lösung und einige Freeware-Alternativen vor.
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EÜR mit Excel
Für die Einnahme-Überschussrechnung brauchen Sie nicht unbedingt eine ausgewachsene FiBu-Software: In vielen Fällen reicht ein Tabellenkalkulations-Programm wie Excel. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist.
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Kostenloses EÜR-Programm JES: Buchführung zum Nulltarif für Windows, Mac und Linux
Die kostenlose EÜR-Software "Jes" läuft unter Windows, MacOS und Linux. Der Nachfolger der bewährten "OpenOffice-EÜR" erfasst bequem Einnahmen und Ausgaben und hilft Ihnen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Einnahmeüberschussrechnung zu erledigen.
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Buchhaltungs-Freeware: EasyCash & Tax
Mit leistungsfähigen Computerprogrammen ist die betriebliche Buchführung viel einfacher geworden als früher. Buchhaltungslaien, die lediglich eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung erstellen müssen, sind vom Funktionsumfang kommerzieller Anwendungen jedoch oft überfordert. Bei der EÜR-Freeware "Easy Cash&Tax ist das anders.
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Fazit
Ganz zum Schluss die Frage: Warum?
410 EUR bei Einrichtungsgegenständen
Guten Tag,
vielen Dank für den informativen Artikel, habe allerdings eine Verständnisfrage.
Ich bin seit kurzem mit Unterricht freiberuflich tätig und habe einige Möbel angeschafft für den Unterrichtsraum. Nichts Großartiges, zwei Tische, Stühle, 2 Regale.
Einzeln kostet jedes Teil weniger als 410 EUR, in Summe werden 410 EUR aber überschritten (ca. 1300 EUR).
Gelten die 410 EUR pro Teil oder insgesamt?
Mit freundlichen Grüßen
Lucia
Antwort: 410 EUR bei Einrichtungsgegenständen
Guten Tag, Lucia,
entscheidend ist der Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes - vorausgesetzt, es ist selbstständig nutzbar (was bei Tischen, Stühlen und Regalen aber zweifellos der Fall ist).
Herzliche Grüße und viel Erfolg
Robert Chromow
Anlagenverzeichnis
Eine Frage:
Muss ich auch als Freiberufler und EÜR-Gewinnermittler ein Anlagenverzeichnis (außer das "Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögen zur Anlage EÜR" im Rahmen der Steuererklärung) führen?
Vielen Dank.
Antwort: Anlagenverzeichnis
Guten Tag,
ein Anlage_n_verzeichnis zusätzlich zum summarischen Anlageverzeichnis als Teil des EÜR-Formulars (= "Anlage AVEÜR") ...
http://www.akademie.de/wissen/kurs-einnahme-ueberschussrechnung/anlageve...
... müssen Freiberufler und andere EÜR-Gewinnermittler von Amts wegen nicht führen.
Da der Steuerprüfer bei einer eventuellen Außenprüfung von Ihnen jedoch auf jeden Fall Aufschluss über die konkrete Entwicklung Ihres Anlagevermögens erwartet, ist das Fortschreiben eines tabellarischen Anlage_n_verzeichnisses mit ...
* Bezeichnung des Wirtschaftsguts,
* Nutzungsdauer,
* Anschaffungszeitpunkt,
* Anschaffungskosten,
* Buchwert zu Jahresanfang (Übertrag aus dem Vorjahr),
* "normale" Jahres-AfA und Sonderabschreibungen sowie
* verbleibendem Buchwert am Jahresende
... aber im eigenen Interesse durchaus zu empfehlen. Sie brauchen das Anlagenverzeichnis aber nicht zusammen mit Ihrer Steuererklärung einzureichen.
Die Details besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Sie wenden sich direkt ans Finanzamt.
Viele Grüße
Robert Chromow
EÜR und Steuerprüfung
Erstmal vielen vielen Dank für diese Seiten!!!
Ich habe gerade eine Steuerprüfung am Hals. Das eröffnete Geschäft (Handelsgeschäft Textil) hat kein Gewinn sondern nur Verlust erbracht und nach 6 Jahren und viele Kredite später bin ich total verschuldet bei Banken und Verwandten. Der Steuerbeamte nimmt Bankkonten und damit verbundene Einzahlungen als Begründung für eine Zuschätzung. Wenn ich das aus Ihrem Bericht richtig verstanden habe, dann muß ich die Bankkonten nicht mit der EÜR abgleichen, für mich bedeutet das, dass ich nicht deklarieren muß, was von den Einzahlungen Privateinlagen sind, wenn ich mir mal wieder etwas geliehen habe und was Einzahlungen von Einnahmen sind, oder?
Ich danke für die Hilfe im Voraus.
Gruß
Cristina
Antwort: EÜR und Steuerprüfung
Hallo Cristina,
danke für die freundliche Rückmeldung. Vorweg: Eine Steuerberatung ist an dieser Stelle nicht möglich - erst recht nicht bei einer laufenden Steuerprüfung. Daher nur allgemein:
Grundsätzlich haben Sie recht: Eine obligatorische Abstimmung der Erfolgsrechnung mit den Finanzkonten ist im Rahmen der EÜR nicht erforderlich.
Wenn jedoch im Rahmen einer Steuerprüfung auf Geschäftskonten Zahlungsvorgänge unklarer Herkunft auffallen, müssen Sie deren Herkunft und geschäftliche bzw. private Veranlassung selbstverständlich plausibel machen können. Gelingt das nicht, sind Sie mit einer schlichten "Zuschätzung" m.E. sogar glimpflich davongekommen.
Aber wie gesagt: Das ist nur meine völlig unmaßgebliche private Meinung. Am besten besprechen Sie die Details des Einzelfalls mit einem Steuerberater.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
einfache EÜR
Hallo,
easy-easy-easy.
Der Artikel suggeriert Einfaches, weil er sich um das Wichtige drückt.
Er sagt nicht, warum man das Formular "Anlage EÜR" heißt. Anlage zu was?
Der Artikel verschweigt, dass man eine EÜR machen muss.
Dann versteht sich auch das Wort "Anlage".
Der Artikel verschweigt, wo ein GbR-Gesellschafter seine Einkünfte angibt.
Wo er die Ausbuchungen, in der Regel sein eigenes Honorar, angibt.
Fremdleistungen sind nämlich Leistungen Dritter!
Also unter der Position schon mal nicht!
Der Easy-Artikel versteht alle GbRs und Freiberufler-Konstrukte als Sparverein.
Sparverein für den Staat.
Veröffentlichen Sie doch endlich mal ein Muster, wo die eigenen Honorare verbucht werden!
Mit ärgerlichem Gruß
Gerhard Della
Antwort: einfache EÜR
Hallo Herr Della,
vielen Dank für Ihre kritische Rückmeldung: Es tut mir leid, dass Sie die für Sie wichtigen Informationen nicht gefunden und sich darüber geärgert haben.
Dass und warum eine EÜR gemacht werden muss, erfahren Sie auf der Startseite:
http://www.akademie.de/wissen/kurs-einnahme-ueberschussrechnung
Abgesehen davon haben Sie völlig Recht: Der Beitrag richtet sich an Freiberufler, Kleingewerbetreibende und ähnliche Einzelunternehmer. Die Besonderheiten von Personen- und Kapitalgesellschaften werden nicht behandelt. Ein Folgeartikel mit diesem Schwerpunkt ist bereits in Planung.
Vorab zu Ihrer "Honorar"-Frage: Die Veröffentlichung eines eigenen "Musters" ist dafür nicht erforderlich:
Unterjährige Entnahmen (= "eigene Honorare") von GbR-Gesellschaftern gelten nicht als Betriebsausgaben: Vielmehr handelt es sich buchhalterisch um Privatentnahmen. Deren Aufzeichnung ist im Rahmen der EÜR grundsätzlich nicht erforderlich. Im Beitrag heißt es dazu:
------------ Zitat ----------------
In den Zeilen 77 und 78 schließlich tragen Sie die Summe aller privaten Entnahmen und Einlagen. Diese Angaben sind für Sie aber nur dann von Belang, wenn Sie bei Ihren Betriebsausgaben mehr als 2.050 Euro Schuldzinsen geltend machen, die nicht Investitionen dienten.
----------Zitat-Ende --------------
Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem von Ihnen kritisierten Beitrag auf der Seite
http://www.akademie.de/wissen/kurs-einnahme-ueberschussrechnung/sachlich...
unter der Überschrift "Schuldzinsermittlung".
Nochmal vielen Dank für Ihre hilfreiche Rückmeldung: Bei nächsten Update des Beitrag werde ich auf das Problem der Privatentnahmen etwas ausführlicher eingehen.
Viele Grüße
Robert Chromow
Kleinunternehmer EÜR
Wirklich ein sehr informativer Beitrag. Wie ist das eigentlich bei einer formlosen EÜR, sprich wenn man die Kleinunternehmer-Regelung nutzt?
Die Steuererklärung mach ich über Elster, aber die EÜR muss man trotzdem dem Finanzamt per Post schicken?
Was ist bei der Einnahmen Bezeichnung Ratsam? Nur die Rechnungsnummer oder noch den Kundennamen oder noch ein paar Sätze zur Dienstleistung?
Und sollte man bei den Einnahmen/Ausgaben die Belege/Rechnungen dazu packen oder reichen die Beträge auf der EÜR?
LG
Micha
Antwort: Kleinunternehmer EÜR
Hallo Micha,
danke für die freundliche Rückmeldung: Ja, die formlose Kleinunternehmer-EÜR (bei Betriebseinnahmen von bis zu 17.500 Euro) muss in Papierform ans Finanzamt geschickt werden. Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung ist nicht vorgesehen.
Eine Auflistung einzelner Rechnungen ist ebenso wenig erforderlich wie die Differenzierung nach bestimmten Lieferungen oder Dienstleistungen. Belege brauchen Sie erst recht nicht abzugeben.
Allerdings kann das Finanzamt von Ihnen zusätzliche Informationen erfragen. Im Zweifelsfall droht eine Betriebsprüfung:
http://www.akademie.de/wissen/betriebspruefungen
Manche Kleinunternehmer, die sich keinen Steuerberater leisten können oder wollen, gehen daher zu Beginn ihrer Tätigkeit mit sämtlichen Unterlagen zum Finanzamt und fragen den Sachbearbeiter, welche Angaben sie machen sollen. Am besten ist es aber immer noch, sich an einen Steuerberater oder eine/n andere/n Steuerexpertin/en zu wenden.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Danke für Ihre Antwort. Wenn
Danke für Ihre Antwort.
Wenn auf eine Auflistung einzelner Rechnungen zu verzichten ist, ist denn dann nicht nur eine Zeile bei Einnahmen, wo alle eingegangenen Beträge aus Rechnungen des Jahres zusammengefasst sind, ein bisschen wenig?
Die Ausgaben werden ja auch alle einzeln aufgelistet.
LG
Micha
Antwort: Danke für Ihre Antwort. Wenn
Hallo Micha,
zunächst einmal: Die Ausgaben werden auch nicht "alle einzeln aufgelistet". Sie dürfen Ihre Ausgaben nach Ihren eigenen Vorstellungen sinnvoll in Kategorien zusammenfassen (z. B. Miete, Werbung, Büromaterial ...)
Auch die Zusammenfassung aller Einnahmen in einer einzigen Position ist keineswegs "ein bisschen wenig": Selbst das amtliche EÜR-Formular sieht auf der Einnahmenseite im Prinzip nur die Unterscheidung zwischen umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen vor - sowie einige Privatnutzungen, die als Betriebseinnahmen gewertet werden (z. B. die Privatnutzung des Geschäftswagens und andere "Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen").
Um sich einen Eindruck zu verschaffen, dass das Finanzamt wirklich mit summarischen Angaben zufrieden ist, werfen Sie am besten selbst einmal einen Blick aufs EÜR-Formular:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034046_13
... oder fragen direkt bei Ihrem Finanzamt nach.
Viele Grüße
Robert Chromow
EÜR unter 17.500
Hallo,
gibt es Vorgaben wie eine formlose EÜR (bei unter 17.500) mindestens aussehen muss? Muss man z.b. diese Sach-Konten anlegen oder reicht es bei Einnnahmen alle eingegangenen Rechnungen aufzulisten und bei Ausgaben alle gezahlten Rechnungen?
Braucht das FA diese EÜR Liste oder reichen denen dann einfach die Zahlen in der Einkommenssteuererklärung?
Wenn man etwas über Jahre abschreibt, ist es dann legitim das man das selbst ausrechnet und dann jedes Jahr als Ausgaben dazunimmt? Ode rmuss man sowas gesondert aufführen?
Und wo ich gerade alle Fragen stelle, ist es richtig, dass man bei den Ausgaben die Nettopreise angeben bzw. teilweise von z.b. Kassenbons errechnen muss, obwohl man selbst keine MwSt abführt? (Aufgrund der Kleinunternehmerregelung)
Vielen Dank und LG
Antwort: EÜR unter 17.500
Hallo,
das sind aber viele Fragen auf einmal. Vorweg: Eine Einzelfallberatung ist auf diesem Weg nicht möglich - daher nur ganz allgemein:
1. Solange die Betriebseinnahmen 17.500 Euro nicht überschreiten, müssen Sie keine Vorgaben über Form und Inhalt einer EÜR beachten.
2. Ihre formlose EÜR müssen Sie beim Finanzamt einreichen (zusammen mit der "Anlage S" (= Einkünfte aus _s_elbstständiger Arbeit) oder "Anlage G" (= Eunkünfte aus _G_ewerbebetrieb).
3. Ihre Abschreibungen (= Absetzungen für Abnutzung, AfA) rechnen Sie selbst aus. Eine Liste über Ihr Anlagevermögen legen Sie bei.
4. Wenn Sie umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sind, brauchen Sie keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer zu berücksichtigen: Als Betriebsausgaben werden die Bruttopreise Ihrer Einkäufe anerkannt.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Interessant
Hallo,
wird auch das Thema "kontieren" bei E/Üler behandelt?
Worauf muss man da achten? Habe von einem Steuerberater erfahren, das man das nicht unbedingt müste, da auf den Rechnungen Belegnummern drauf sind.
Danke für Infos.
Antwort: Interessant
Hallo,
und vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider habe ich nicht verstanden, was Sie mit "kontieren" im Zusammenhang mit "Belegnummern" meinen!?
So viel kann ich aber sagen: An einem bestimmten Standard-Kontenrahmen müssen sich EÜRechner nicht orientieren. Die einzige Einnahmen- und Ausgaben-Gliederung, auf die der Fiskus Wert legt, ist die des EÜR-Formulars. Mehr zu diesem Thema finden Sie im Kapitel "Sachliche Gliederung und EÜR-Formular"http://www.akademie.de/wissen/kurs-einnahme-ueberschussrechnung/sachliche-gliederung
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
Super Artikel!
Damit geht EÜR wirklich einfach.
EÜR erstellen
Hi,
EÜR wirklich einfach und vor allem gleich mit elektronischer Anmeldung beim Finanzamt erstellen geht doch am besten online z.B. www.mein-tagwerk.de ist speziell für Freiberufler geschnitzt.
Antwort: EÜR erstellen
Vielen Dank für den Hinweis auf das Online-Werkzeug, das bestimmt seine Vorzüge hat. Wer Wert auf die Steuerfunktion legt, muss aber mindestens 18 Euro pro Monat (= 216 Euro im Jahr) auf den Tisch legen. Das nur der Vollständigkeit halber. :-)
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Antwort: EÜR erstellen
Absolut korrekt! :)
Sehr gelungen...
Interessant, informativ und auch für Nichtbuchhalter sehr verständlicher Artikel. Kompliment!
Gruß
Markus
Sehr gut! Ich werde meine Belege ab sofort nach Ihrem System ablegen, das scheint sehr übersichtlich zu sein.
Vielen Dank, Philipp K.,
Sie haben völlig Recht: Die von Ihnen zitierte Aussage traf in der Tat nicht mehr zu. Bitte entschuldigen Sie die Irritation der Fehler wurde gleich beseitigt. Ganz herzlichen Dank für Ihren Hinweis!"
beste Grüße
S. Hengel
Redaktion akademie.dee
Hallo Herr Chromow,
S.6 des Kurses: "Einnahmen und Ausgaben werden mit ihren Bruttowerten erfasst. Selbst wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, ist eine Unterteilung nach Nettowert und Mehrwertsteuer
nicht erforderlich."
In Zeile 10 des EÜR-Formulars gehören aber die Nettoeinnahmen, in Zeile 12 getrennt davon die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge. Habe ich da etwas nicht richtig verstanden?
Gruß,
Philipp K.
Hallo Markus K.,
wenn sie mit "dem Programm" OpenOffice EÜR meinen, dann: Nein. "OpenOffice EÜR" ist keine Auftragsverwaltung, sondern eine PC-gestützte Einnahmenüberschussrechung.
Falls Sie eine Fakturierungs-Freeware suchen, könnte der Beitrag ...
"Rechnung/2: Bequeme Auftragsverwaltung zum Nulltarif"
http://www.akademie.de/direkt?pid=36967
für Sie interessant sein.
Vielleicht hilft Ihnen das ja weiter.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Hallo, kann man mit dem Programm auch Rechnungen für Kunden ausdrucken?
Gruß Marcus.K.
Ja, Sie vermuten völlig richtig: OpenOffice EÜR ermittelt die Werte der Tabelle "USt Monat" automatisch und korrekt aus den im betreffenden Zeitraum eingegebenen Belegen. Ich habe das gerade noch einmal anhand von OpenOffice EÜR in der Version 1.11 unter OpenOffice 2.2 getestet.
Bitte beachten Sie, dass es die Version 1.11 inzwischen in zwei verschiedenen Varianten gibt: Einmal für OpenOffice vor Version 3 und einmal für OpenOffice ab Version 3:
http://www.uwe-mock.de/downloads-mainmenu-45.html
Sind Sie sicher, dass Sie die richtige OpenOfficeEÜR-Version verwenden? Falls ja und das Problem weiterhin auftritt, wenden Sie sich am besten direkt an den Anbieter Uwe Mock:
http://www.uwe-mock.de/kontakt-mainmenu-34.html
Eine Bitte: Lassen Sie uns wissen, woran es gelegen hat?
Danke und freundliche Grüße
Robert Chromow
Hallo!
OpenOffice EÜR wäre vielleicht eine tolle Freeware, aber entweder bediene ich sie falsch, oder sie funktioniert nicht richtig - jeeenfalls wäre ein kleiner Tip zur Bedienung dieser Tabelle "USt Monat:" ganz hilfreich. Ich gehe davon aus, dass in dieser Tabelle die Werte aus den bereits eingegebenen Belegen übernommen und zusammengerechnet werden, damit ich meine UstVA damit machen kann. Leider steht überall dort, wo ich die Zahlen gern ablesen könnte, nur "#WERT!". Ich weiß nicht, was mir das sagen soll. Muß ich irgendwas tun, um die Rechnung anzustoßen? Oder soll ich die Zahlen hier selber eintragen? Vielen Dank für einen kleinen Tip!
PS
ein Nachtrag. Mein Posting vom 04.02.2009 17:06:40 ist nicht anonym
Rainer Schöpf, schoepf.r@web.de
Absolut praxisorientierter Kurs, hilf mir sofort einzusteigen und die nützlichen Tips um zu setzen.
Tolle Tips für kostenlose Hilfetools und Software. Sogar die Bedienungsanleitung der kostenlos erhältlichen Software ist als Videoclip mit dabei.
Für mich 1 mit Stern.