Geschenke an Geschäftspartner korrekt versteuern: "Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen"

Ab 35 Euro Warenwert kann Lohnsteuer fällig werden (ja, wirklich: Lohnsteuer!)

Kleine Geschenke an Geschäftspartner bescheren unter anderem bürokratischen Aufwand. Auch bei Geschenken an Kunden und Lieferanten muss Lohnsteuer(!) abgeführt werden, wenn der Wert 35 Euro pro Jahr übersteigt. Geschenke und Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter sind bis zum Nettowert von 40 Euro pro "besonderem persönlichen Anlass" lohnsteuerfrei. Diese Freigrenze steigt im Jahr 2015 auf 60 Euro.

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Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft? Mag sein - ganz sicher jedoch erhöhen sie den Bürokratie-Aufwand. Schlimm genug, dass Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter lohnsteuerpflichtig sind, sobald der Wert 40 Euro (ab 2015: 60 Euro) übersteigt: Sogar auf Präsente für Kunden und Lieferanten muss Lohn(!)steuer abgeführt werden. Wir erläutern, was es mit der "Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen" auf sich hat.

Zwei Dinge sind sicher:

  • Weihnachten kommt auch dieses Jahr - und:

  • Der Fiskus wird Ihnen und den von Ihnen Beschenkten nichts schenken!

Wenn Sie in den nächsten Wochen den Versand von Weihnachtsgrüßen und Präsenten an Ihre Geschäftsfreunde vorbereiten, sollten Sie mit den steuerlichen Folgen von Geschenken vertraut sein: Die Steuervorschriften zu Weihnachtsgeschenken an Geschäftsfreunde sind in den letzten Jahren verschärft und mit allerlei lebensfremden Ausführungsbestimmungen konkretisiert worden.

Lesetipp: Weihnachtsfeier ohne "Feier-Steuer"

In manchen Fällen verlangt das Finanzamt sogar Lohnsteuer auf die Teilnahme an Weihnachtsfeiern! Aus Sicht des Fiskus handelt es sich bei Betriebsfeiern nämlich um eine "objektive Bereicherung" der Mitarbeiter. Zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs verschaffen Unternehmen und Mitarbeitern jetzt etwas mehr steuerfreien Spielraum. Ausführlichere Informationen bietet unser Beitrag "So halten Sie das Finanzamt von Ihrer Weihnachtsfeier fern".

Steuer-Vorschriften zum Thema Geschenke

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

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