Midijobs: Infos für Arbeitgeber

Was Sie über die Jobs in der Übergangszone zwischen Minijob und Vollzeitvertrag wissen sollten

Die Regelungen beim Midijob sind viel weniger bekannt als der klassische Minijob. Hier lesen Sie, was Arbeitgeber über die Jobs in der Gleitzone wissen müssen.

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Was ist ein Midijob?

Der Minijob ist nahezu jedem Arbeitgeber bestens bekannt. Anders sieht es aus, wenn es um den sogenannten Midijob geht. Vielen ist nicht bekannt, dass es eine Art „Übergangszone“ zwischen dem Mini- und dem Vollzeitjob gibt. Der Midijob wirkt sich vor allem in der Berechnung der Sozialversicherungsbeträge aus.

Der Midijob ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer mehr als 450,00 €, aber nicht mehr als 850,00 € verdient. Ähnlich wie beim Minijob werden auch hier verschiedene Beschäftigungsverhältnisse addiert und aus der Gesamtsumme die Sozialversicherungsbeiträge ermittelt.

Von den Midijob-Regeln sind ausgenommen:

  • Auszubildende,

  • Teilnehmer eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres,

  • Arbeitnehmer, die einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen und zusätzlich als Midijobber arbeiten.

Sozialversicherungsbeiträge anhand des fiktiven Gehalts

Während der Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, wird für den Mitarbeiter ein geringerer Beitrag ermittelt. Dabei spielt ein „fiktives Gehalt“ eine wichtige Rolle, es wird anhand einer Formel ermittelt:

Formel zur Ermittlung des fiktiven Gehalts

F x 450 + ([850 / (850 – 450)] – [450 / (850 – 450)] x F) x (AE – 450)

  • F steht hier für einen Wert, der vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelt wird. Seit 2013 gilt ein Faktor F von 0,7605. In 2014 wurde dieser Wert nicht geändert.

  • AE steht für das Gehalt (Arbeitsentgelt) des Mitarbeiters.

Setzt man Faktor F (0,7605) in die Formel ein, lässt sich diese wie folgt vereinfacht zusammenfassen:

1,2694375 × AE – 229,02

Achtung: Diese vereinfachte Formel kann nur angewandt werden, wenn für den Berechnungszeitraum der Faktor F = 0,7605 beträgt. Ändert sich dieser Faktor, muss auch die vereinfachte Formel neu berechnet werden.

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