Ohne Abschläge vorzeitig in Rente - dank einer Einmalzahlung

Ohne Abschläge vorzeitig in Rente - dank einer Einmalzahlung

Ein Rentenabschlag kann verhindert werden – letzte Frist dafür ist das Erreichen der Regelaltersrente

Wer vorzeitig in Rente geht, muss einen Rentenabschlag akzeptieren? Nicht unbedingt - die Einmalzahlung eines Ausgleichbeitrags ist die Alternative.

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Sie gehen vorzeitig in Rente? Eigentlich müssen Sie dann einen Rentenabschlag in Kauf nehmen. Das lässt sich verhindern, wenn Sie eine Einmalzahlung leisten. Hier lesen Sie, warum das Geld oft gut investiert ist.

  • Allgemein bekannt ist der Grundsatz, dass man einen Rentenabschlag hinnehmen muss, wenn man seine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt. In der Regel beträgt dieser Abschlag 0,3 % je Monat.

  • Was viele nicht wissen – dagegen können Rentenversicherte etwas tun. Voraussetzung ist, dass Sie als Versichere/r eine entsprechende Erklärung abgeben und einen Ausgleichsbeitrag in Form einer Einmalzahlung leisten.

Vorzeitig ohne Abschlag in Rente – so funktioniert das Ganze

Wenn Sie sich als Versicherte/r entschließen, vorzeitig in Rente zu gehen, erklären Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, dass Sie den damit verbundenen Abschlag mit der Zahlung von Beiträgen ausgleichen möchten. Nun muss die DRV Ihren Antrag rechtlich prüfen.

Wird Ihnen die Zahlung erlaubt, können Sie Ihren individuellen Rentenabschlag ganz oder auch nur teilweise ausgleichen.

Die letzte Frist für die Einmalzahlung ist das Erreichen der Regelaltersrente. Danach geht dann nichts mehr.

Ratenzahlung

Es besteht auch die Möglichkeit, diese Ausgleichszahlung in Raten vorzunehmen.

Rechenbeispiel: Es winkte eine gute Rendite

Der Versicherte V. nimmt seine Altersrente zwölf Monate vor Erreichen der Altersgrenze in Anspruch. Er muss deshalb einen Rentenabschlag von 3,6 % in Kauf nehmen.

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