Auftraggeber und Scheinselbstständigkeit: Wenn Subunternehmer und freie Mitarbeiter plötzlich Arbeitnehmer sind

Statt (Unter-) Auftrag ein "sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis"? Von Ihrer Selbsteinschätzung hängt es jedenfalls nicht ab.

Die Gefahr der Scheinselbstständigkeit besteht nicht nur beim eigenen Status. Besonders groß ist das Risiko bei Aufträgen an vermeintlich "freie Mitarbeiter": Im schlimmsten Fall ist man plötzlich Arbeitgeber und soll Sozialversicherungsbeiträge zahlen! Wir beleuchten das Thema Scheinselbstständigkeit aus Auftraggebersicht.

∅ 5 / 2 Bewertungen

Beim Thema "Scheinselbstständigkeit" denken selbständige Dienstleister oder Freelancer meistens an Ihren eigenen Status. Doch wenn Sie Unteraufträge an andere "freie Mitarbeiter" vergeben, ist das Risiko mindestens genau so groß. Im schlimmsten Fall sind Sie für Finanzamt und Sozialversicherungen plötzlich Arbeitgeber. Wir fassen die wichtigsten Informationen zur Scheinselbstständigkeit aus Auftraggebersicht zusammen.

Viele Freelancer lassen sich regelmäßig von anderen Selbstständigen unterstützen, etwa, wenn bei einem Auftrag zusätzliche Fachkompetenz gefragt ist oder die Arbeit schlicht zu viel wird. Kooperationen zwischen "freien Mitarbeitern" haben ja auch viele Vorteile: Unter der Überschrift "Argumentationshilfen für Freie" haben wir zehn gute Gründe für Kooperationen mit externen Dienstleistern zusammengefasst.

Keine Vertragsfreiheit!

Der Haken bei der Sache: Ob es sich wirklich um einen selbstständigen Kooperationspartner oder einen sozialversicherungspflichtigen "Beschäftigten" handelt, liegt nicht im freien Ermessen der Beteiligten! Die Art des geschlossenen Vertrags und das Selbstverständnis der Vertragspartner spielen keine Rolle. Entscheidend sind letztlich die tatsächlichen Verhältnisse in der Gesamtschau des Einzelfalls.

Hintergrund: Um arbeitnehmerähnlich arbeitende Auftragnehmer gegen Ausbeutung und Willkür übermächtiger Auftraggeber zu schützen (und ganz nebenbei die Sozialversicherungskassen aufzufüllen), können die Behörden die behauptete Selbstständigkeit in Zweifel ziehen.

Zwar wird der einstige Pauschalverdacht gegenüber Dienstverhältnissen ohne Arbeitsvertrag seit einigen Jahren seltener geäußert. Trotzdem gibt es nach wie vor gefährliche Scheinselbstständigkeits-Grauzonen, in denen man sich vor allem als Auftraggeber nicht ohne Not längere Zeit aufhalten sollte.

Selbstständigkeits-Indizien

Wer im Sozialgesetzbuch nach eindeutigen Kriterien oder gar einer Definition des Selbstständigen-Status sucht, geht leer aus. Lediglich aus der Abgrenzung zur (abhängigen) "Beschäftigung" ergeben sich zwei wichtige Anhaltspunkte:

Wollen Sie weiterlesen?

Als zahlendes Mitglied von akademie.de haben Sie vollen Zugriff auf alle Inhalte und können alle PDF-Dateien, Checklisten, Mustervorlagen und Anwendungen herunterladen und verwenden.

Wollen Sie mehr über die Mitgliedschaft erfahren?

Wenn Sie schon Mitglied sind, loggen Sie sich bitte ein.