Steuer-Abschreibungen sinnvoll nutzen: Was Selbstständige über GWG, AfA und Sonderabschreibung wissen sollten

Zusammenfassung: Was Sie sich über Abschreibungen merken sollten

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Zusammenfassung: Was Sie sich über Abschreibungen merken sollten

Zum Abschluss unseres Crashkurs zum Thema "Abschreibungen" haben wir in einem Schnellüberblick zusammengestellt, was Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen über das Thema Abschreibung wissen sollten.

Definition von Abschreibung, die Kurzversion

Durch Abschreibungen werden die Anschaffungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter auf die betriebliche Nutzungsdauer verteilt. Steuerlich nennt sich der Vorgang "Absetzung für Abnutzung" (AfA). Investitionen müssen zwar sofort bezahlt werden, das Finanzamt erkennt sie oberhalb bestimmter Wertgrenzen aber nur nach und nach als Betriebsausgaben an.

Die Top10 der wichtigsten Abschreibungs-Infos im Schnelldurchlauf

  • Selbstständig nutzbarer Wirtschaftsgüter im Nettowert von bis zu 250 Euro (bis 2017: 150 Euro) buchen Sie einfach als laufende Betriebsausgaben - genauso wie Verbrauchsmaterialien oder Dienstleister-Rechnungen.

  • Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter im Nettowert zwischen 250 Euro und 800 Euro (bis 2017: zwischen 150 und 410 Euro) werden als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bezeichnet. GWG dürfen im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden, müssen aber in ein GWG-Verzeichnis aufgezeichnet werden.
    Praxistipp: Wenn Sie Ihre GWG-Anschaffungen von vornherein auf einem Buchungskonto zusammenfassen, ersparen Sie sich das Führen eines separaten GWG-Verzeichnisses.

  • Die Sammelposten-Grauzone zwischen 250 Euro und 1.000 Euro (bis 2017: zwischen 150 Euro und 1.000 Euro) ignorieren Sie am besten: Das bringt nur in Ausnahmefällen echte Vorteile - erhöht dafür den Verwaltungsaufwand aber unnötig.

  • Anschaffungskosten langlebiger Wirtschaftsgüter im Nettowert über 800 Euro (bis 2017: 410 Euro) dürfen Sie nur nach und von der Steuer absetzen.

  • Seit 2011 sind nur lineare Abschreibungen zulässig: Dabei werden die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist in amtlichen "AfA-Tabellen" festgelegt.

  • Der Abschreibungsbetrag muss im Anschaffungsjahr monatsgenau berechnet werden.

  • Langlebige Wirtschaftsgüter im Wert über 800 Euro (bis 2017: 410 Euro) und die dazugehörigen Abschreibungen tragen Sie ein (internes) Anlage*n*verzeichnis ein. Zusammen mit der EÜR übermitteln Sie lediglich das summarische Anlageverzeichnis (= "AVEÜR") ans Finanzamt.

  • Solange der Gewinn 100.000 Euro im Jahr nicht überschreitet, dürfen kleine und mittlere Betriebe vorweggenommene Abschreibungen auf geplante Anschaffungen vornehmen ("Investitionsabzugsbetrag", IAB). Auf diese Weise haben Sie bei Bedarf ganz gezielt Einfluss auf Ihren zu versteuernden Gewinn.

  • Wird ein Investitionsvorhaben nicht verwirklicht, teilen Sie das dem Finanzamt mit. Sie bekommen dann für das Jahr der IAB-Bildung einen neuen Steuerbescheid und zahlen anteilig Steuern nach. Strafzinsen für die unversteuerte Gewinnrücklage in Höhe von 6 % pro Jahr lassen sich vermeiden: Sie sind erst dann fällig, wenn Sie dem Finanzamt den Invesitionsverzicht mehr als 15 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres mitteilen, in dem der IAB gebildet wurde.

  • Solange der Gewinn 100.000 Euro im Jahr nicht überschreitet, dürfen kleine und mittlere Betriebe im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren außerdem eine insgesamt maximal 20-prozentige Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Die Sonder-AfA ist auch dann zulässig, wenn zuvor kein Investitionsabzugsbetrag gebildet worden ist.

Fazit

Von wegen: "Unternehmer dürfen alles von der Steuer absetzen ..."! Die meisten Abschreibungsvorschriften stellen bei genauerer Betrachtung eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Vor allem Existenzgründer haben darunter zu leiden, dass der überwiegende Teil ihrer Anschaffungen anfangs steuerlich nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt wird. Immerhin lässt sich der zu versteuernde Gewinn durch vorweggenommene Abschreibungen in gewissem Umfang beeinflussen.

Abschreibung (AfA und GWG) mit Excel berechnen

  • Wie Sie Abschreibungen mit Excel errechnen, und zwar monatsgenau, das erklärt unser Beitrag "Abschreibung per Excel berechnen". Dort finden Sie auch eine Excel-Musterlösung zum Herunterladen.

  • Welche der beiden möglichen GWG-Abschreibungsvarianten für Sie günstiger ist, Sammelposten oder Sofortabschreibung, das können Sie mit unserem GWG-Abschreibungsrechner für Excel schnell und ohne große Rechnerei ermitteln.