Negativeinträge bei Schufa, Bürgel & Co?

Transparenz: Wie weiß ist Ihre Weste?

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Transparenz: Wie weiß ist Ihre Weste?

Eine saubere Weste ist der beste Schutzmantel

Bei aller berechtigten Skepsis gegenüber Datensammlern bleibt ein wichtiger Aspekt festzuhalten: Auskunfteien haben zunächst mal kein Interesse daran, Unternehmern zu schaden. Im Gegenteil: Auskunfteien sind sehr daran interessiert, möglichst korrekte Daten zu liefern - eine hohe Fehlerquote schadet schließlich dem Geschäft.

Für Sie als Unternehmer heißt das: Wenn Sie sich nichts zuschulden kommen lassen, können Sie eigentlich gelassen bleiben. In den meisten Fällen wird nämlich dann auch nichts Negatives über Sie in den Unterlagen der verschiedenen Auskunftgeber auftauchen.

Aber es kann natürlich vorkommen, dass beispielsweise ein Mitbewerber versucht, Sie mit gezielten Falschinformationen in Misskredit zu bringen. Hiergegen können Sie sich zivilrechtlich wehren (am besten, indem Sie einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht zurate ziehen).

Hinzu kommt die Möglichkeit, dass Auskunfteien veraltete Informationen nicht gelöscht haben oder Ihr Handeln falsch interpretieren. So kann die Anfrage nach einem Kredit bei verschiedenen Banken - eigentlich die normalste Sache der Welt - dazu führen, dass Ihre Kreditwürdigkeit herabgestuft wird.

Grundregeln über die Informationspolitik im Unternehmen

Das beste Mittel gegen falsche Informationen ist eine offene Informationspolitik. Alle Daten, die für andere interessant sein können und keine Firmengeheimnisse beinhalten, sollten Sie veröffentlichen. Neben den Pflichtveröffentlichungen kann man beispielsweise - wenn man im regionalen Bereich aktiv ist - zu einer Pressekonferenz einladen und dort die Bilanzzahlen präsentieren. Für kleine Firmen kann auch ein Lagebericht das Mittel der Wahl sein.

In einem Lagebericht geht es darum, Informationen, die sich nur schwer mit Zahlen darstellen lassen, "verbal" zu erläutern. Insbesondere für junge Unternehmen bietet der Lagebericht eine Chance der gelungenen Außendarstellung: "Lagebericht erstellen - alles, was Sie wissen müssen" (mit Muster).

Auch andere Anlässe, die man öffentlichkeitswirksam gestaltet, eignen sich dazu, offen über die eigene Situation zu sprechen. Dabei sollten Sie aber auch kritische Situationen nicht "schönreden", sondern sachlich darstellen, ohne aber zu dramatisieren.

Bringen Sie positive Signale Ihres Unternehmens an die Öffentlichkeit! Hierzu gehören beispielsweise die Einstellung eines neuen Auszubildenden, die Unterstützung von karitativen Einrichtungen und Ähnliches.

Der Grundsatz "Tue Gutes und schweige darüber" darf für Sie nicht gelten. Die Unterstützungen durch Spenden und Sponsoring von Vereinen und Einrichtungen sind auch ein Signal, dass es Ihrem Unternehmen gut geht. Das sollten die mit Ihnen zusammenarbeitenden Unternehmen wissen.

Umgekehrt gilt auch: Achten Sie auf negative Signale aus Ihrem Umfeld.

Wenn sich also, wie eingangs geschildert, das Verhalten Ihres Lieferanten von heute auf morgen ändert, sollten Sie das Thema offen ansprechen. Bitten Sie den Lieferanten, Ihnen mitzuteilen, welche Informationen er aus welcher Quelle erhalten hat. Sie machen damit deutlich, dass Sie nichts zu verbergen haben und können sich gleichzeitig, falls Ihr Lieferant Ihnen die gewünschten Informationen gibt, gegen Falschauskünfte zur Wehr setzen.

Auch bei Gesprächen, Telefonaten oder in der Korrespondenz mit Kunden und Geschäftspartnern ist Sensibilität erforderlich: Fragt Ihr Lieferant beispielsweise immer wieder danach, wie Ihr Geschäft so läuft, scheint er Hinweise bekommen zu haben, die ihn skeptisch machen. Sie sollten bereits dann gegensteuern.

Einige Auskunfteien ergänzen ihre Informationen durch Selbstanfragen im Betrieb. Diese Anfragen sind natürlich Chefsache und gehören nicht in die Hände von Mitarbeitern.

Telefonische Auskünfte sollten Sie grundsätzlich ablehnen. Bitten Sie um die Zusendung eines Fragenkatalogs. Sie haben dann die Möglichkeit, die Daten sauber und beweissicher zusammenzustellen. Je nachdem, welche Angaben verlangt werden, sollten Sie Kopien von Unterlagen als Beweismittel beifügen.

Auch die Bank liefert Informationen

Ihre Hausbank gibt ebenfalls Informationen über Sie an andere weiter. Mit dem Bankgeheimnis ist es nämlich nicht weit her - genaugenommen ist das gar nicht existent. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die dem Bankkunden garantiert, dass die Bank über seine finanzielle Situation schweigt. Die Verletzung des Bankgeheimnisses kann deshalb auch nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Das Bankgeheimnis ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken, die Teil eines Vertrages zwischen dem Kunden und der Bank sind. Solch ein Vertrag wird beispielsweise mit der Einrichtung eines Kontos geschlossen. In den AGB der Banken heißt es dann, dass den Kunden betreffende Informationen nur weitergeben werden dürfen, wenn gesetzliche Bestimmungen es verlangen, der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.

Auf Basis der "Grundsätze für die Durchführung des Bankauskunftsverfahrens zwischen Kreditinstituten" ergeben sich daraus folgende Varianten:

  • Auskünfte über Privatpersonen: Diese dürfen nur erfolgen, wenn die betreffende Person - also Sie - generell oder im Einzelfall zugestimmt hat.

  • Auskünfte über juristische Personen (Firmen) und im Handelsregister eingetragene Kaufleute: Diese sind grundsätzlich erlaubt, wenn der Kunde (also Sie) nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Als Firma haben Sie zwar die Möglichkeit, Ihrer Bank zu untersagen, Auskünfte zu erteilen. Allerdings kann dieser Schuss schnell nach hinten losgehen: Wird etwa einer Auskunftei von der Bank mitgeteilt, dass Sie die Auskunft untersagt haben, wird sie daraus ihre eigenen - wahrscheinlich negativen - Rückschlüsse ziehen.

In den meisten Fällen sollten Sie deshalb der Bank die Weitergabe von Bankdaten erlauben.

Die Bank, die - wenn auch nachgeordnet - an einem Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden interessiert ist, gibt wenige strukturierte Daten weiter:

  • Geschäftsbeziehung: Ob und wenn ja, seit wann eine Geschäftsbeziehung besteht, ob das Konto entsprechend der getroffenen Vereinbarungen geführt wird.

  • Kontoführung: Ob weitere Konten des Kunden bekannt sind, ob in der Vergangenheit Verschuldungen bestanden und ob Neuverschuldungen zu erwarten sind.

  • Grundbesitz: Ob Grundbesitz vorhanden ist; wenn ja, ob das/die Grundstück/e mit Grundschuld/en belastet ist/sind beziehungsweise überwiegend privat genutzt werden.

Auskunft einholen: mindestens einmal jährlich

Um Klarheit über Ihren Status zu erhalten, sollten Sie mindestens einmal jährlich bei den wichtigsten Auskunfteien eine Selbstauskunft veranlassen.

Die Auskunfteien sind in fast allen Fällen gerne bereit, nachweislich falsche Angaben in ihren Unterlagen zu löschen. Denn: Zum einen könnten Sie schließlich auch ein Kunde von morgen sein. Und zum anderen sind verlässliche Angaben das wichtigste Kapital der Auskunfteien.