Finanzplanung: Kassensturz für Ihre Zukunfts- und Altersvorsorge

Das Rechenblatt mit der Überschrift "P1 Vermögen"

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Das Rechenblatt mit der Überschrift "P1 Vermögen"

Am unteren Rand der Excel-Tabelle sehen Sie die Register. Rechts neben dem Register "Übersicht" befindet sich das Register "P1 Vermögen". Dort erfassen Sie die Vermögenssituation von Partner 1. Klicken Sie auf "P1 Vermögen", um die Tabelle zu öffnen. Dort werden sämtliche Guthaben, Vermögenswerte, Forderungen und Schulden eingetragen.

Je genauer Sie erfassen, desto besser können Sie später die Entwicklung verfolgen

Wenn Sie Ihre einzelnen Vermögens- und Schuldpositionen oder erreichten Rentenansprüche einigermaßen genau eintragen, dann können Sie später beispielsweise jedes Jahr zum Stichtag 31.12. den Fortschritt Ihrer Vermögens- und Rentenentwicklung verfolgen. Sie müssen natürlich nicht jeden Cent eintragen. Umgekehrt sollte ein späterer Jahresvergleich nicht darunter leiden, dass Sie früher Plus- oder Minusbeträge ausgelassen haben oder bei der Schätzung von Werten unrealistisch vorgegangen sind.

Tragen Sie zunächst nur in den Spalten B und C Ihre Vermögenswerte ein. Lassen Sie die rechten Spalten (E und folgende), die die Zins- und Inflationsrechnungen betreffen, erst einmal unberührt. Diese ist eine spätere Option für ein "Fine-Tuning" der Finanzprognosen. Für Ihren groben ersten Kassensturz brauchen Sie diese zunächst nicht zu beachten.

Zu den einzelnen Feldern:

  • Unter "Bargeld und Guthaben auf Konten" ab Zeile 5 tragen Sie sämtliche persönlichen Bar- und Guthabenbestände aller Ihrer Konten ein, die sich im Plus befinden. Befindet sich beispielsweise Ihr Girokonto aktuell im Minus, tragen Sie es nicht hier, sondern unten unter der Rubrik "Schulden" ein.

  • Unter "Wertpapiere" ab Zeile 17 tragen Sie alle Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikate usw. zum aktuellen Wert ein.

  • Unter "Kapital-Lebensversicherung, Direktversicherung" ab Zeile 25 tragen Sie den aktuellen Rückkaufswert eventueller Kapital-Lebensversicherungen ein, den Sie auf dem jährlichen Statusbericht finden, den Ihnen der Versicherer zuschickt. Tragen Sie hier auch den erreichten Wert Ihrer Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge gemäß jährlicher Versicherungsinformation ein. Die Direktversicherung wird hier unter dem Thema "Vermögen" eingetragen und nicht unter dem Thema "Rentenansprüche". Bei der Direktversicherung wird nämlich nicht eine Rente, sondern der erreichte Kapitalstock der zugrundeliegenden Lebensversicherung ausgezahlt.

  • Unter "Erwartete Rückzahlung Forderungen" ab Zeile 33 tragen Sie die Beträge ein, die Sie aus Rückzahlungen von Forderungen erwarten. Seien Sie möglichst realistisch! Wenn Sie wissen, dass ein Schuldner seine Forderungen womöglich nicht begleichen kann oder Sie ihm schon länger vergeblich hinterherjagen: Schätzen Sie möglichst konservativ die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Forderung an Sie zurück gezahlt wird. Eine Möglichkeit für eine Bewertung wäre auch: Wieviel Prozent würden Sie für Ihre Forderung von einer so genannten Factoring-Firma erhalten, die von anderen Forderungen aufkauft? Auch wenn Sie Forderungen aus einem Rechtsstreit bewerten - seien Sie Realist. Träumen Sie nicht vom Erfolg, sondern bewerten Sie Ihre Forderung möglichst konservativ.

Mehr zum Forderungsverkauf finden Sie in unserem Beitrag: "Factoring für Kleinunternehmer und Handwerksbetriebe".

  • Die Rubrik "Sachvermögen, Grundvermögen" in Zeile 40 ist besonders schätzungsintensiv. Tragen Sie hier nur solche Vermögenswerte ein, die nicht normale, im Haushalt benötigte Sachwerte wie eine Waschmaschine oder ein Billy-Regal von Ikea darstellen. Derartige Sachwerte haben natürlich auch einen Wert. Aber Sie benötigen diese Gegenstände ja für Ihren täglichen Lebensbedarf. Sie können sie also nicht wie eine Rolex oder einen Biedermeierschrank einfach zu Geld machen, weil Sie dann im Haushalt ohne Waschmaschine, Kühlschrank oder Küchentisch dastehen. Tragen Sie beim Sachvermögen also nur Gegenstände ein, die Sie nicht unbedingt benötigen und verkaufen können. Oder tragen Sie den Wert ein, den Sie erzielen würden, wenn Sie den Gegenstand durch einen anderen, günstigeren ersetzen. Wenn Sie ein Auto benötigen, setzen Sie für Ihren Ferrari also den Marktwert des Ferraris an und ziehen davon den Wert eines günstigen Gebrauchtwagens (Ersatzauto) ab, den Sie hinsichtlich des Gebrauchswerts genauso zweckorientiert benutzen können.

  • Gehen Sie auch beim Sach- und Immobilienvermögen bei der Wertschätzung möglichst konservativ ran: Bei Antiquitäten und anderen Wertgegenstände können Sie häufig über die Marktbeobachtung von Ebay-Verkäufen realistische Marktpreise erfahren. Dazu sollten Sie sich zunächst einen kostenlosen Ebay-Account einrichten. In diesen Account stellen Sie dann gefundene Objekte zur Verkaufs-Beobachtung ein, die Ihren eigenen Wertgegenständen entsprechen. Warten Sie dann einfach die tatsächlichen Auktions- oder Verkaufspreise bei Ebay ab: Das sind am Markt tatsächlich erzielte Verkehrswerte!

Immobilien und Sachwerte nicht überhöht schätzen!

Häufig ist man als Eigentümer psychologisch dazu geneigt, den Wert des eigenen Besitzes gegenüber dem Marktwert überhöht anzusetzen. Dies gilt auch für Erbstücke. So kann in der Familie seit Jahrzehnten ein falscher hoher Wert für eine Sache herumgeistern - beispielsweise eine Briefmarkensammlung, für die ein Briefmarkenhändler keine zehn Euro hergeben würde. Sie sollten auch keine Verkaufspreise von Händlern heranziehen. Wenn ein Händler antike Schränke aufpoliert und verkauft, werden diese in seinem Geschäft viel teurer angeboten, als Sie selbst diese anbieten könnten. In den Händlerverkaufspreis gehen Miet- und Geschäftskosten und Unternehmerlohn ein. Nehmen Sie also eher die Ankaufskosten des Händler - diese sind meist gerne bereit, vorbeizukommen, um Gegenstände zu bewerten. Lassen Sie sich dabei jedoch keine Abzockerpreise einreden und verkaufen Sie vor allem nicht.

Gerade Immobilien stellen im Normalfall einen besonders hohen Anteil am Gesamtvermögen einer Person dar. Eine größere Fehlbewertung an dieser Stelle könnte hier also eine hohe Fehlbewertung der Gesamtergebnisse auslösen. Scheinbar besitzt man Vermögen, womöglich sind die Hypothekenkredite aber höher als der reale Immobilienwert. Wenn Sie nur eine sehr grobe Bewertung erreichen wollen, reicht ein Blick in den Immobilienteil der Zeitung, wobei sie bei den Preisen für angebotene Objekte ähnlicher Lage und Beschaffenheit etwa 15 Prozent abziehen.

Für eine genauere Bewertung einer Immobilie könnten Sie vielleicht einen am Ort erfahrenen Makler fragen, ob er Ihr Objekt vielleicht einmal grob bewerten könnte. Schließlich wollen Sie das Objekt womöglich später einmal verkaufen. Viele Makler gehen gern auf solche Bewertungsanfragen ein. Denn so erhalten Sie einen Kundenkontakt, aus dem später tatsächlich einmal ein Verkauf entstehen kann. Ein Makler-Kurzbesuch des Objekts ist natürlich nicht mit der Bewertung eines Fachgutachter vergleichbar, oft ergeben sich jedoch marktgerechte Bewertungsergebnisse. Dabei liegen Maklerbewertungen meist etwas höher als der tatsächliche Marktpreis. Gleiches gilt auch für den Anzeigen-Immobilien-Markt. Auch hier wird meist höher annonciert als später tatsächlich - unter Preisabschlägen im Verhandlungspoker - verkauft wird. Viele angezeigte Immobilien sind zudem preislich stark überhöht - hier wartet man auf lukrative Deals mit selteneren, sehr naiven Käufern.

  • Die Rubrik "Vermögen Firmenwert" in Zeile 51 ist für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer wichtig. Ferner auch für nicht geschäftsaktive Personen, die Gesellschafteranteile an Firmen halten, in die sie investiert haben. In dieser Rubrik wird in Zeile 52 ein Wert für den geschätzten Verkaufserlös eines Unternehmens übernommen, der sich über Einträge in der Tabelle "P1 Unternehmenswert" errechnet.

  • Die Summe "Guthaben, Forderungen, Vermögen" in Zeile 57 summiert automatisch die Beträge in den Zeilen 6 bis 56. Davon sind nun eventuelle Schulden abzuziehen.

  • Eigene "noch offene Verbindlichkeiten (Schulden)" werden in die Zeilen 60 bis 76 eingetragen. Als Wert wird immer die aktuelle Verbindlichkeit (noch offene Rückzahlung zuzüglich eventuell noch offene Zinszahlungen) eingetragen. Die Summe aller Schulden errechnet sich dann über Zeile 77.

  • Der aktuelle "Vermögensstatus" in Zeile 79 errechnet sich dann automatisch aus dem ermittelten Gesamt-Vermögen aus Zeile 57 minus der Gesamt-Schulden aus Zeile 77.

  • In Zeile 80 wird dabei automatisch das "Vermögen umgerechnet in Rente" als "Übertrag" ausgerechnet. Dabei wird das Gesamt-Vermögen aus Zeile 79 durch 200 geteilt. Der Betrag entspricht etwa der lebenslangen Privat-Rente, der Ihnen von Versicherungsgesellschaften garantiert wird, wenn Sie den errechneten Vermögensbetrag auf einen Schlag dort einzahlen würden. Diese fiktive, theoretische Rente geht als Option in die Rentenberechnung im Formular "P1 Rentenansprüche" in Zeile 31 ein.

Damit sind Sie mit dem Formular "P1 Vermögen" zunächst fertig. Beachten Sie zunächst nicht die Optionen zur Einstellung einer Jahresverzinsung, Inflationsrate usw. in den Spalten E bis F - diese Eventualrechnungen werden später erläutert. Für einen ersten Kassensturz reichen die oben erläuterten Angaben der Spalten B und C dieses Blattes. Zunächst machen wir mit dem Tabellenblatt "P1 Rentenansprüche" weiter.