Praxisratgeber "Abmahnung": Basiswissen für Geschäftsleute, Webmaster und Jura-Laien

Wann ist eine Abmahnung sinnvoll? Was tun, wenn man selbst eine Abmahnung erhalten hat?

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Wann ist eine Abmahnung sinnvoll? Was tun, wenn man selbst eine Abmahnung erhalten hat?

Bevor wir damit beginnen, die juristische Funktion der Abmahnung zu erklären, sollen - quasi als Vorwort - zunächst zwei Punkte angesprochen werden.

Die Abmahnung hat ein Imageproblem - zu Unrecht, denn nicht jeder "Abmahner" ist ein gieriger Abzocker.

Abmahnung erhalten - was tun?

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Dann ist die erste, dringende Empfehlung: Ruhe bewahren und nicht direkten Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

Natürlich will das Schreiben der Gegenseite Ihnen Glauben machen, dass der Fall klar liegt - und für Sie ausgesprochen ungünstig aussieht. Der Anwalt des Abmahnenden wäre zu Unrecht bezahlt worden, wenn er die Dinge nicht so darstellen würde ...

Lassen Sie sich davon nicht ins Bockshorn jagen - und vor allem nicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen, die sich juristisch fatal auswirken können. Als erstes empfiehlt sich stets ein ruhiges Gespräch mit einem spezialisierten Anwalt.

Gar nicht zu reagieren und ein derartiges Schreiben einfach zu ignorieren, ist allerdings meist ein noch größerer Fehler, als vorschnell die Waffen zu strecken. Damit berauben Sie sich selbst aller Verteidigungsmöglichkeiten: Sie riskieren, ohne Anhörung kurzfristig zur Unterlassung und Erstattung der Kosten verurteilt zu werden. Manch einer ist danach bereits so entnervt und durch die entstandenen Kosten so eingeschüchtert, dass er zur Beendigung obendrein noch eine sogenannte Abschlusserklärung abgibt, womit die einstweilige Verfügung als endgültige und unanfechtbare Regelung anerkannt wird - eine juristische Kapitulation, die in vielen Fällen ganz unnötig erfolgt ist, weil in der Sache gute Aussichten bestanden hätten.

Wann ist eine Abmahnung sinnvoll?

Als Unternehmer oder Privatperson erlebt man immer wieder, dass insbesondere Mitbewerber sich im Konkurrenzkampf unfairer Mittel bedienen: etwa durch irreführende Werbung, durch das Verbreiten unwahrer Angaben oder durch rechtswidrige Werbung.

Es ist in so einem Fall das gute Recht eines jeden Marktteilnehmers, auf der Beachtung der Regeln des fairen Wettbewerbs und der Beachtung seiner Schutzrechte zu bestehen und sich hierfür der Hilfe eines Anwalts zu bedienen. Abmahnungen sind jedoch nicht "unmoralisch"!

Im Internet hat das juristische Instrument "Abmahnung" einen besonders schlechten Ruf - und das ist kein Wunder. Es gab genug Fälle, in denen sogenannte Serienabmahner etwa gegen "kleine" Webmaster zu Felde zogen, die in bester Absicht einen Link auf eine Software gesetzt hatten, nur um sich dann eine fragwürdigen Abmahnung aufgrund zweifelhafter Markenansprüche "einzufangen".

Abmahnungen sind aber eben nicht eine Erfindung skrupelloser Anwälte und habgieriger Abzocker, sondern - zumindest im Normalfall - ein juristisches Mittel, um gegen unfaire Wettbewerbspraktiken und den Missbrauch von Schutzrechten vorzugehen.

Eine Abmahnung beispielsweise gegen geschäftsschädigende Behauptungen eines Konkurrenten ist moralisch nicht zu beanstanden, sondern kann für das wirtschaftliche Überleben notwendig sein.

Allerdings sollte nicht verschwiegen werden, dass das subjektive Unrechtsgefühl nicht unbedingt deckungsgleich mit der Rechtslage ist.