"Kleinunternehmer" ohne Umsatzsteuer? Den Preisvorteil klug nutzen.

Kalkulieren Sie vorausblickend - das ist für "Kleinunternehmer" besonders wichtig.

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Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro sind Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Bei Geschäften mit Verbrauchern können sie ihre Produkte und Dienstleistungen dadurch spürbar günstiger anbieten als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Ob sie sich damit auf längere Sicht einen Gefallen tun, steht auf einem anderen Blatt. Wir zeigen, warum das so ist und wie sich der Steuervorteil anders nutzen lässt.

Kleinunternehmer: Vorteil oder Nachteil?

Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro sind Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Bei Geschäften mit Verbrauchern können sie ihre Produkte und Dienstleistungen dadurch spürbar günstiger anbieten als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Ob sie sich damit auf längere Sicht einen Gefallen tun, steht auf einem anderen Blatt. Wir zeigen, warum das so ist und wie sich der Steuervorteil anders nutzen lässt.

Als Kleinunternehmer haben Sie's gut: Solange Ihr Jahresumsatz ....

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Preisstrategien für Kleinunternehmer

Einmal angenommen, Sie machen hauptsächlich mit Privatleuten Geschäfte, haben nur geringe Investitionen und der Anteil der Gemeinkosten ist im Verhältnis zu den Betriebseinnahmen verhältnismäßig gering: Dann bringt die Kleinunternehmerregelung zweifellos Vorteile. Die Frage ist nur: Wie nutzen Sie diesen Vorteil richtig?

Die naheliegende Lösung ist: Günstiger anbieten als die umsatzsteuerpflichtige Konkurrenz. Der Kleinunternehmer aus unserem Beispiel käme angesichts seines Brutto-Einkaufspreises von 59,50 Euro ja schon mit einem Brutto-Verkaufspreis von 84,50 Euro zum selben Rohgewinn wie ein umsatzsteuerpflichtiger Wettbewerber (84,50 Euro ./. 59,50 Euro = 25 Euro).

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