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Die genauen Selbstkosten – wie ermittelt man die?
Der Inhaber der Möbelschreinerei erhält eine Anfrage zur Produktion von Schränken und wird gebeten, ein Angebot abzugeben. Da noch mehrere Anbieter an dem Auftrag interessiert sind, benötigt er genaue Zahlen über die Produktionskosten. Wie kann er die Selbstkosten genau ermitteln?
Wie das geht, zeigt dieser Beitrag. Der Schlüssel ist die Kostenträgerrechnung. Sie ist die Fortsetzung der Kostenstellenrechnung und der letzte Baustein der Kostenrechnung.
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Kostenrechnung
Die Kostenrechnung hat folgende Systematik:
Kostenträgerrechnung: Wofür fallen die Kosten an? (dieser Beitrag)
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Definition: Kostenträger und Kostenträgerrechnung
Die Kosten fallen im Prozess der Leistungserstellung an, also beim Herstellen von Produkten oder dem Erbringen von Dienstleistungen. Produkte und Dienstleistungen sind deshalb die Kostenträger.
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Die Kostenträgerrechnung befasst sich damit, die angefallenen Kosten für jeden Kostenträger zu ermitteln. Ziel der Kostenträgerrechnung ist es, die Herstell- und Selbstkosten zu ermitteln. Diese Zahlen bilden die Ausgangsbasis für die Preiskalkulation.
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Bei der Kostenträgerrechnung unterscheidet man zwei verschiedene Ansätze:
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Kostenträgerzeitrechnung
Sie dient, wie der Name sagt, zur Zeitbetrachtung. Sie hat das Ziel, die Gesamtkosten der Kostenträger innerhalb einer Zeitperiode zu ermitteln. Diese Periodenbetrachtung dient der Ermittlung des Betriebserfolgs sowie der kurzfristigen Erfolgsrechnung. Favorisiert wird hier das Umsatzkostenverfahren. Hierbei werden die Kosten nach den Kostenträgern gegliedert, berücksichtigt wird nur der Umsatz (also verkaufte Güter oder Dienstleistungen).
Diese Kostenermittlung spielt bei größeren Unternehmen eine wichtige Rolle. Gerade Großunternehmen mit vielen Produkten benötigen detaillierte Aussagen über die Stückkosten und die daraus resultierende Erfolgsrechnung.
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Kostenträgerstückrechnung
Die Kostenträgerstückrechnung ist eine Mengenbetrachtung, im Mittelpunkt steht das einzelne Produkt oder die einzelne Dienstleistung.
Sie hat die Aufgabe, die angefallenen Herstell- und Selbstkosten auf die Kostenträger zu verteilen.
Die Ermittlung der Herstellkosten und Selbstkosten der Kostenträger dient
als Grundlage für die Kalkulation
der Bewertung der Bestände unfertiger und fertiger Erzeugnisse
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