Rechtsschutzversicherung - lohnt sich das?

Wann sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt und auf was Sie achten müssen

Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung? Wir geben Tipps und Hinweise.

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Fast die Hälfte aller Haushalte hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschossen - aber für viele lohnt sich das überhaupt nicht, weil die Versicherung entweder überflüssig ist oder falsch gewählt wurde. Wir gehen der Frage nach, wann und für wen sich eine Rechtsschutzversicherung überhaupt lohnt und welche Art der Versicherung empfehlenswert ist.

Rechtsschutzversicherungen sind teurer geworden: Lt. Stiftung Warentest sind die Preise seit der letzten Finanztest-Untersuchung 2006 um ca. ein Viertel gestiegen. Damit stellt sich noch mehr die Frage, wann für wen sich welche Art der Rechtsschutzversicherung überhaupt lohnt und welche der Versicherungsangebote denn empfehlenswert sind.

Wie hoch ist das Prozessrisiko?

Ob sich eine Rechtsschutzversicherung im Einzelfall lohnt, hängt vom Persönlichkeitstyp, der möglichen Zuordnung zu einer Risikogruppe, dem Einkommen und der Familiengröße ab:

Der Streithanseltyp. Wer sich gerne um sein Recht streitet und dafür Anwälte und Gerichte bemüht, profitiert am stärksten von der Rechtsschutzversicherung. Der Mehrheit dieser streitaktiven Gruppe muss eine Rechtsschutzversicherung allerdings nicht mehr empfohlen werden, da sie bereits versichert ist. Diese Gernerechtsstreiter belasten die Versicherungen entsprechend mit Kosten, die über die Prämien dann auf alle Versicherten umgelegt werden.

Wenn Sie eher zögern, bevor Sie einen Anwalt aufsuchen und einen Rechtsstreit eingehen, sind Sie eher ein Streitvermeidertyp. Tatsächlich gibt es viele Versicherte, die sich aus Angst vor einem eventuellen Rechtsstreit zwar versichern, den Rechtsstreit aber im Fall einer anstehenden rechtlichen Auseinandersetzung jedoch möglichst vermeiden. Wer zu dieser defensiven Gruppe gehört, für den lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung eher nicht.

Die Risikogruppen

Die Rechtsschutzversicherer versichern keineswegs alle Rechtsrisiken, sondern nur bestimmte Rechtsbereiche, insbesondere Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Wohneigentums- und Mietrecht - und auch das häufig auch nur innerhalb festgelegter Grenzen. Lohnen kann sich eine Versicherung in einem jeweiligen Rechtsgebiet daher für all diejenigen, die dort ein besonders hohes Risiko tragen.

  • Risiko Verkehrsrecht: Wer viel mit dem Auto unterwegs ist oder zu Verkehrsübertretungen neigt, trägt ein höheres Risiko, bei einer Verkehrssache in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden.

  • Risiko Miet- und Wohneigentumsrecht: Wer einen "schwierigen" Vermieter hat, der sich um das Mietrecht wenig schert, und bereits entsprechende Rechtsstreitigkeiten der Nachbarn kennt, kann am ehesten von einer Mietrechtsschutzversicherung profitieren.

    Gleiches gilt für Wohnungseigentümer, für die mögliche Rechtsquerelen innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder mit dem Hausverwalter absehbar sind. Hier muss beim Rechtsstreit jeder für seine eigenen Rechtskosten aufkommen - wenn der Prozess gegen andere Eigentümer der Eigentümergemeinschaft gewonnen wurde.

  • Risiko Arbeitsrecht: Wer in einer Branche arbeitet, die von Arbeitsplatzabbau bedroht ist oder als älterer Arbeitnehmer ein höheres Kündigungsrisiko besitzt, könnte verstärkt von einer Versicherung im Arbeitsrechtsschutz profitieren. Bei einem Arbeitsgerichtsprozess muss in der ersten Instanz jeder für seine eigenen Rechtskosten aufkommen - egal ob er den Prozess gewinnt oder nicht.

Reiche profitieren mehr als Arme

Während die Rechtsschutzversicherung nach Pauschaltarifen bezahlt wird, hängt das potenzielle Streitvolumen des Versicherten auch von seinem Gehalt oder seiner Haushaltsgröße ab.

So beträgt der Streitwert für eine 50-prozentige Mietminderung bei einer Einzimmerwohnung zu 250 Euro nur ein Zehntel des Streitwerts für eine Wohnung zu 2.500 Euro Monatsmiete. Gleiches gilt für einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht. Ein Minijobber zahlt für seinen Arbeitsrechtsschutz zwar die gleiche Versicherungsprämie wie ein Manager mit einem Gehalt von 6.000 Euro monatlich. Im Fall eines Rechtsstreits muss die Versicherung des Minijobbers nur einen Bruchteil der Rechtskosten zahlen, die beim Manager fällig werden, weil sich der Streitwert am Monatsgehalt orientiert.

Bedürftige erhalten oft Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Bei sehr niedrigem Einkommen ist eine private Rechtsschutzversicherung also meistens fehl am Platz. So können bei ALG II-Bezug die anwaltliche Rechtsberatung meist über einen Beratungshilfeschein abgerechnet und entstehende Prozesskosten oft von der Prozesskostenhilfe übernommen werden. Beide Hilfen sind bei der Rechtspflegestelle des am Wohnort zuständigen Amtsgerichts zu beantragen.

Familiengröße: Bei der Rechtsschutzversicherung werden meist alle Personen im Haushalt versichert. Der Haushalt umfasst den Ehepartner und die Kinder - letztere jedoch nur im Alter bis 27 oder 30 Jahre - je nach Versicherung - und auch nur dann, wenn sie unverheiratet und nicht selbst dauerhaft berufstätig sind. Lebenspartner des Versicherten werden ebenfalls einbezogen, wenn sie im Versicherungsschein genannt werden und im Haushalt leben. Damit hat die Großfamilie mehr von der Versicherung als der Single, da bei mehreren Personen mehr Risiko abgedeckt wird. Für Singles, Alleinstehende mit Kind oder Senioren werden jedoch häufiger günstige Sondertarife angeboten.

Wie wichtig ist die Rechtsschutzversicherung?

Viele Versicherte meinen irrtümlich, dass sie über eine Rechtsschutzversicherung gegen alle möglichen Rechtsfälle abgesichert seien. Tatsächlich nehmen die Versicherer meist gerade die teuren Rechtsfälle aus der Versicherung heraus, wie beispielsweise Ehescheidung oder Streitigkeiten wegen Unterhaltsrecht, Bausachen, Kapitalanlagen oder Erbschaftsangelegenheiten.

Zu bedenken ist auch, dass die Jahresgebühr für eine Rechtsschutzversicherung oft mehr kostet, als eine Rechtsberatung beim Anwalt, der dabei auch über die Erfolgschancen eines möglichen Rechtsstreits informieren muss. Wer sich in Rechtsangelegenheiten sowieso eher defensiv verhält und Prozessrisiken nur eingeht, wenn er den Prozess wahrscheinlich auch gewinnt, trägt auch nur ein kleineres Risiko. Im Erfolgsfall zahlt schließlich die Gegenseite den Rechtsstreit einschließlich der Beratungskosten, sofern man von den Sonderfällen des Arbeitsgerichts in erster Instanz und des Rechtsstreits in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wo jeder für seine Rechtskosten aufzukommen hat, absieht.

Sparen bei der Rechtsschutzversicherung

Die Versicherungsprämien der Versicherer sind für gleichartige Rechtsschutzversicherungen sehr unterschiedlich. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte unbedingt

  • die Anbieter vergleichen,

  • eine Eigenbeteiligung vereinbaren,

  • gegebenenfalls den persönlichen Versicherungsstatus in einer besonderen Gruppe (Senioren, öffentlicher Dienst, Alleinstehende mit Kind etc.) ausnutzen und

  • den Versicherungsumfang auf das Notwendige einschränken.

Auch bereits bestehende Versicherungsverträge sollten überprüft werden, wobei Altverträge jedoch andere Konditionen und Prämien aufweisen können.

Eigenbeteiligung wählen!

In jedem Fall empfiehlt sich eine Eigenbeteiligung - den so genannten Selbstbehalt - von 150 Euro pro Versicherungsfall zu vereinbaren. Für die drei besten Tarife der Versicherungskombination "Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz" ermittelte Warentest im Juni 2006, dass man bei 150 Euro Selbstbehalt pro Jahr rund 70 Euro beim Jahresbeitrag spart. Durch geringere Beitragszahlungen werden so in etwas mehr als zwei Jahren bereits mehr als die 150 Euro Eigenbeteiligung eingespart, die man im "Ernstfall" aufbringen müsste.

Top-Angebote beim kombinierten Rechtsschutz für alle Versicherte

Im Segment "Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz" mit 150 Euro Eigenbeteiligung ermittelte Warentest im Juni 2006 bei den Top Ten für alle Versicherten bereits eine Preisspanne, die von 134 Euro bei der WGV bis zu 185 Euro bei der HUK24 auf Platz 10 reichte.

Der interessanteste Anbieter war jedoch die Badische Versicherung. Bei ihr wird ein Jahresbeitrag von 135 Euro fällig, wobei später die Eigenbeteiligung von 150 Euro entfällt, sofern die Versicherung einige Zeit lang nicht in Anspruch genommen wurde. Mit 107 Euro Jahresbeitrag ist die Badische auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit späterem Entfallen des Selbstbehalts die günstigste Lösung.

Vergünstigter Tarif für Alleinerziehende: Bei Alleinerziehenden und beim Single bleibt der Versicherung das Rechtskostenrisiko für den Ehe- oder Lebenspartner erspart. Daher bieten manche Versicherungen dieser Gruppe vergünstigte Tarife an. Nach Warentest sind hier die Badische Rechtsschutzversicherung mit 122 Euro Jahresbeitrag, die Auxilia mit 125 Euro und die WGV mit 134 Euro die Spitzenreiter. Da die Badische den Selbsthalt bei Nichtanspruchnahme der Versicherung nach einiger Zeit auf Null reduziert, ist ihr erster Platz doppelt gerechtfertigt.

Seniorentarif: Die Gruppe der Senioren kann sich beim "Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz" mit 150 Euro Selbstbehalt besonders günstig versichern. Der Arbeitsrechtsschutz entfällt zwar im Rentenalter, dafür springen die Versicherungen jedoch beim Streit um die Altersversorgung ein. Die besten Plätze nehmen hier die Auxilia mit 92 Euro, die Örag mit 96 Euro und die Badische mit 100 Euro Jahresbeitrag ein, wobei bei den zwei letztgenannten wiederum die Selbstbeteiligung von 150 entfällt, wenn die Versicherung einige Zeit nicht in Anspruch genommen wurde. Teurere Versicherer wie die Roland mit 168 Euro oder LVM mit 233 Euro Jahresbeitrag bieten zwar Beratungsrechtsschutz für Betreuungsverfahren und beteiligen sich an der Beratung für Patienten- und Betreuungsverfügungen mit bis 250 Euro. Der Jahresmehrpreis dürfte über die Jahre jedoch kaum die hier maximal möglichen Ersparnisse an Beraterhonoraren decken.

Topangebote Verkehrsrechtschutz.

Wer nur den reinen Verkehrsrechtsschutz für nur einen Pkw im Haushalt versichern will, fährt bei 150 Euro Selbstbehalt mit einem Jahresbeitrag von 38 Euro bei der WGV am Besten, dicht gefolgt von der HUK24 mit 39 Euro jährlich. Soll jedes von den Versicherten genutzte Auto versichert sein, sind am preisgünstigsten bei der HUK24 und bei der DEVK pro Jahr mindestens 59 Euro zu zahlen.

Weitere Tipps zur Rechtsschutzversicherung

Beachten Sie die Wartezeiten, bis die Versicherung einspringt. Die Versicherer übernehmen keine Risiken, die schon bei Abschluss der Versicherung absehbar waren. Hierbei muss es sich jedoch bereits um nachweisbare, konkret belegbare Risiken handeln. Vorsorglich sehen die Versicherungsverträge daher zusätzlich meist eine Wartezeit von drei Monaten vor, bevor die Kosten für dann neu entstehende Rechtsfälle übernommen werden.

Bei Arbeitsrechtsfällen beträgt die Wartezeit bei Örag und der Debeka gar sechs Monate. Keine Wartezeit besteht jedoch bei Verkehrsunfällen, da diese nicht vorhersehbar sind.

Kündigung

Kündigung durch die Versicherung. Nach den branchenüblichen Versicherungsbedingungen kann auch der Versicherer kündigen und kündigt zumeist dann, wenn der Versicherer die Versicherung mehrfach beansprucht hat und diese ihn deshalb als Kostenfresser loswerden will. Andere Rechtsschutzversicherungen lehnen den Aufnahmeantrag von Gekündigten dann fast immer ab.

Wenn es kritisch wird, sollte man daher rechtzeitig den Versicherer wechseln. Wer bereits zum zweiten Mal seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen hat, sollte versuchen, noch rechtzeitig selbst die Versicherung zum regulären Kündigungstermin zu wechseln, bevor diese ihm kündigen wird.

Gefährdet sind speziell diejenigen, die innerhalb von 12 Monaten zwei Versicherungsfälle hatten. Bei der Neuaufnahme in eine Versicherung wird standardmäßig die Frage gestellt, ob einem früher einmal eine andere Versicherung gekündigt hat. Wer diese Frage mit "ja" beantwortet, wird fast durchweg nicht aufgenommen. Und wer die Frage falsch beantwortet, riskiert deshalb seinen Versicherungsschutz.

Eigenkündigung. Der Versicherte kann seine Rechtsschutzversicherung gemäß der AGB meist jährlich zum Jahrestermin seines Versicherungsabschlusses rechtzeitig mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat kündigen. Eine Kündigung ist auch immer dann möglich, wenn die Versicherung ankündigt, die Versicherungsbeiträge zu erhöhen oder die AGB zu ändern (um beispielsweise bestimmte Risiken - wie vor kurzem Kapitalanlagestreitigkeiten - auszuschließen). Die Kündigung muss dann in angemessener Frist erfolgen, also etwa maximal drei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen.

Wechseln nach längerer Schadensfreiheit. Wenn Sie bei Ihrer alten Versicherung seit längerem keinen Versicherungsfall hatten und wechseln wollen, sollten Sie eine der Versicherungen wählen, die Ihnen in diesem Fall die Selbstbeteiligung erlässt.

Unwissentlich bereits rechtsschutzversichert? Gewerkschaftsmitglieder erhalten in der Regel bereits Berufsrechtsschutz. Und die Mitgliedsbeiträge zu einem Mieterverein decken meist auch den Mietrechtsschutz ab.

Jahresbeiträge sind günstiger.Wer seinen Beitrag jährlich im Voraus zahlt, spart gegenüber quartalsweiser Zahlung rund 5% des Beitrags. Die "Verzinsung" dieser Vorauszahlung lohnt sich!

Ombudsmann und Versicherung. Normalerweise überlässt die Versicherung dem von Ihnen gewählten Anwalt die Entscheidung, ob ein Rechtsfall Erfolg hat und übernimmt dann die Kosten. Teilweise verweigert die Rechtsschutzversicherung für einen Rechtsfall wegen angeblicher Erfolglosigkeit die Kostenübernahme, obwohl dies nicht einsichtig ist. In solchen Verweigerungsfällen ist der Schadensfall häufig besonders hoch. Die Schadensabteilungen der Versicherer hoffen, durch diese Absagen einen Teil der berechtigten Ansprüche abzuschütteln. Hier kann man den Versicherer entweder über den eigenen Anwalt verklagen oder den Ombudsmann für das Versicherungswesen einschalten.

Dieser vermittelt zwischen Ihnen und dem Versicherer und kostet Sie kein Geld. Der Versicherer muss den Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns akzeptieren - Sie nicht. Ihnen stehen weiterhin alle Rechtsmittel gegen die Versicherung offen. Da das Ombudsmannverfahren einige Wochen oder gar Monate dauern kann, müssen Sie oder Ihr Anwalt gleichzeitig darauf achten, dass in Ihrem Rechtsfall keine Fristen versäumt werden.

Selbstständige und Freiberufler müssen oft höhere Prämien zahlen als Angestellte und Nichtbeschäftigte. Obwohl die Versicherer für berufsbedingte Streitfälle Selbstständiger nicht aufkommen, verlangen sie von diesen oft höhere Prämien. Womöglich sind Selbstständige einfach rechtlich versierter und beanspruchen daher verstärkt ihren Rechtsschutz. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist jedoch unproblematisch, sofern diese beim Einkommen nicht bestimmte Jahreshöchstgrenzen überschreitet. Diese beträgt je nach Versicherer teilweise 6.000 Euro, meist jedoch 10.000 Euro pro Jahr.

Warentest ermittelte 2006, dass Allrecht, Concordia, Örag und Rechtsschutz Union für Selbstständige und Angestellte gleiche Tarife bieten. Da Angestellte dabei Berufsrechtsschutz erhalten, Selbstständige aber nicht, sofern sie nicht zusätzlich angestellt sind, erhalten Selbstständige dann weniger Leistung zum gleichen Tarif.

Fazit

Wer ein erhöhtes Rechtsrisiko in den Bereichen Privat-, Verkehrs-, Miet- oder Arbeitsrecht trägt, wer eher streitfreudig den Rechtsweg sucht und ein höheres Einkommen hat, dürfte aus einer Rechtsschutzversicherung Vorteile ziehen können. Wer sich aber ohne besonderes Rechtsrisiko und geringer Streitlust und Einkommen beim Rechtsschutz versichert, finanziert mit seinen Beiträgen eher die Vorteile der ersten Gruppe. Bei jeder Versicherung sollte zusätzlich bedacht werden, dass mit der eigenen Prämie auch die Unternehmensgewinne, die Dividenden der Aktionäre, die Verwaltungskosten und gegebenenfalls die Vertreterprovisionen mitfinanziert werden. Insgesamt wird daher bei Schadensfällen immer weniger an die Versicherten ausgezahlt, als diese vorher einzahlen.

Oft dürfte es daher sinnvoller sein, auf eine Rechtsschutzversicherung zu verzichten und stattdessen jährlich einen festen Betrag von etwa 150 Euro als Rücklage anzusparen.

Wer eine Rechtsschutzversicherung eingeht, sollte sich auf seine besonderen Rechtsrisiken beschränken, eine Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadensfall eingehen und prüfen, ob er zu einer speziellen begünstigten Gruppe gehört und dann den preisgünstigsten Anbieter wählen.