Steuererklärung ausfüllen, Geld zurückbekommen: Eine Einführung in das Prinzip "Einkommensteuererklärung"

Vom Gehalt zum Steuerbescheid: So rechnet das Finanzamt

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Vom Gehalt zum Steuerbescheid: So rechnet das Finanzamt

Die Standardberechnung eines typischen Arbeitnehmer-Steuerfalls erfordert keine übernatürlichen Kräfte. Schließlich sind die Mitarbeiter des Finanzamts auch nur Menschen. Bevor wir zu den Einzelheiten des "Lohnsteuerjahresausgleichs" im Rahmen einer Einkommensteuererklärung kommen, ist es hilfreich, die Rechenlogik im Überblick zu betrachten.

Vom Gehalt zum Steuerbescheid: So rechnet das Finanzamt

  • Im ersten Schritt werden die Gesamteinnahmen des Steuerpflichtigen (und ggf. seines Ehepartners) getrennt nach den sieben "Einkunftsarten" ermittelt. Für Sie als Gehaltsempfänger ohne andere Einkommensquellen ist das schnell erledigt: Die Basis stellt Ihr Brutto-Jahresgehalt dar – plus eventuelle Lohnersatzleistungen (wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld u. Ä.).

  • Von Ihrem "Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit" werden zunächst die sogenannten Werbungskosten abgezogen. Dazu gehören sämtliche Ausgaben, die für Ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer erforderlich sind (aber nur, soweit sie das Finanzamt auch anerkennt): angefangen bei den Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Bewerbungskosten über die Aufwendungen für Arbeitsmittel, Berufskleidung und Fahrten zur Arbeit bis hin zu Beiträgen zu Berufsverbänden. Nach Abzug der Werbungskosten steht die "Summe der Einkünfte" fest.

  • Sofern das auf Ihren Fall zutrifft, zieht der Finanzbeamte von der Summe Ihrer Einkünfte zunächst einmal einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Rentner und Landwirte ab. Unterm Strich bleibt der "Gesamtbetrag der Einkünfte".

  • Davon werden im nächsten Schritt die "Sonderausgaben" (insbesondere Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung sowie zu Haftpflichtversicherungen und ähnliche Vorsorgeaufwendungen) sowie "außergewöhnliche Belastungen" und Freibeträge für Kinder abgezogen. Übrig bleibt das "zu versteuernde Einkommen".

  • Das zu versteuernde Einkommen wiederum bildet die eigentliche Berechnungsbasis (Steuerdeutsch: "Bemessungsgrundlage") für die tatsächlich "festgesetzte Einkommensteuer" bzw. den "Solidaritätszuschlag".

  • Von dieser "Steuerschuld" werden im letzten Schritt die bereits geleisteten Vorauszahlungen abgezogen. In Ihrem Fall sind das die monatlichen Lohnsteuer- und "Soli"-Zahlungen, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttolohn einbehalten, ans Finanzamt überwiesen und auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hat.

Wenn Ihre Vorauszahlungen höher waren als die festgesetzten Steuern, ergibt sich ein Guthaben, das Sie zurückbekommen. Anderenfalls müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Nachdem die Grundzüge der Steuerberechnung geklärt sind, kommen wir zur eigentlichen Steuererklärung. Die kann seit ein paar Jahren auf einem zweiseitigen Formular erledigt werden. Was es mit der Light-Version der Einkommensteuererklärung auf sich hat, erfahren Sie auf der nächsten Seite.