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Viele Unternehmer haben - mit Blick auf die eigenen Kinder oder eingeheiratete Schwiegerkinder - häufig das Bedürfnis, im Testament
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den Ehepartner abgesichert zu wissen und/oder
das Unternehmen dem Wirkungskreis bestimmter Personen zu entziehen.
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Für das Unternehmer-Testament bzw. den Unternehmer-Erbvertrag und seine vertragliche Gestaltung kommen daher grundsätzlich vier Varianten in Betracht:
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das Berliner Testament ("Einheitslösung"),
die Vor- und Nacherbschaft ("Trennungslösung"),
der Erbvertrag und
der Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht.
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Im Falle der ersten und zweiten Variante ist im Unternehmer-Testament kein Konsens mit den Abkömmlingen erforderlich. In der dritten und vierten Variante hingegen bedarf es grundsätzlich einer Mitwirkung der Nachkommen am Unternehmer-Erbvertrag.
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Da sich das Erbrecht für Unternehmer sehr komplex gestaltet, werden alle vier Varianten anhand einer Beispielkonstellation anschaulich erklärt.