Zusammenfassende Meldung: Auskünfte über Auslandsumsätze künftig mit Signaturpflicht

Zusätzliche Umsatzsteuer-Meldepflicht: Exporteure und Dienstleister aufgepasst

Alle Warenexporteure und viele Dienstleister mit Auslandskunden müssen "Zusammenfassende Meldungen" machen. Die elektronisch signierten und via Internet übermittelten Meldungen sind wohlgemerkt zusätzlich zur Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich! Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

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Seit es in der Europäischen Union keine obligatorischen Zollkontrollen mehr gibt, müssen Warenexporteure "Zusammenfassende Meldungen" an das Bundeszentralamt für Steuern schicken. Seit einigen Jahren unterliegen außerdem viele Dienstleister der Mitteilungspflicht. Die Meldungen erfolgen dabei via Internet: Sie müssen elektronisch signiert und zusätzlich zur Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

Bei Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ersetzen die "Zusammenfassenden Meldungen" im EU-Binnenmarkt schon seit Jahren die konventionellen Grenzkontrollen. An die Stelle der früher üblichen obligatorischen Zollinspektionen sind Selbstauskünfte getreten: Bis spätestens zehn Tage nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres müssen alle innergemeinschaftlichen Lieferungen des betreffenden Zeitraums unaufgefordert an das Bundeszentralamt für Steuerngemeldet werden - wohlgemerkt zusätzlich zu den monatlichen oder vierteljährlich fälligen Umsatzsteuervoranmeldungen!

Seit Anfang 2010 gelten die Meldepflichten gemäß § 18a Umsatzsteuergesetz auch für grenzüberschreitende Dienstleistungen, bei denen der Kunde in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Umsatzsteuer schuldet.

Bitte beachten Sie: Ganz gleich, ob Warenlieferant oder Dienstleister - Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz brauchen grundsätzlich keine ZM abzugeben.

Update: Signatur-Schonfrist bis 31. August 2013

(23.12.2012) Ab 1. Januar 2013 müssen Zusammenfassende Meldungen in authentifizierter Form via Internet ans Finanzamt übermittelt werden. Dafür ist eine elektronische Signatur erforderlich. Auf der Homepage von ElsterOnline findet sich jedoch neuerdings folgender Hinweis:

"Für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert."

Mit anderen Worten: Zusammenfassende Meldungen, aber auch Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung sowie Anmeldungen von Sondervorauszahlungen können bis Ende August 2013 weiter unsigniert ans Finanzamt übermittelt werden.

So erfreulich dieses vorweggenommene Weihnachtsgeschenk der Finanzverwaltung ist: Sie sollten die Schonfrist nutzen, um sich fit fürs Signatur-Zeitalter zu machen. Wie das geht, erfahren Sie im Praxisleitfaden "Signatur-Pflicht für Elster ab 2013: Steueranmeldungen und Steuererklärungen mit Signatur übermitteln".

Meldepflichten im Überblick

Zurzeit (November 2012) gelten folgende Regelungen für "Zusammenfassende Meldungen":

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