Checkliste Urheberrecht: Beugen Sie urheberrechtlichen Abmahnungen vor

Hilfe für Autoren: Wann und wie darf man fremde Texte und Bilder, etwa als Zitat, übernehmen?

∅ 4.2 / 12 Bewertungen

Urheberrechtsverstöße aus mangelnder Kenntnis des Zitat- bzw. Urheberrechts sind weit verbreitet. Die folgende Checkliste ist als Hilfe für Autoren gedacht, um urheberrechtliche Probleme, Plagiatsvorwürfe oder (kostenpflichtige) Abmahnungen gar nicht erst zu riskieren.

Nutzung fremder Texte

Urheberrechtsverstöße aus mangelnder Kenntnis des Zitat- und Urheberrechts sind weit verbreitet. Die folgende Checkliste ist als Hilfe für Autoren gedacht, um urheberrechtliche Probleme, Plagiatsvorwürfe oder (kostenpflichtige) Abmahnungen gar nicht erst zu riskieren. Wir erläutern, wann und wie man fremde Texte und Bilder etwa als Zitat übernehmen darf. (Das Thema "Urheberrecht" vollständig abhandeln können wir in diesem Rahmen allerdings nicht.)

Texte können als so genannte Schriftwerke vom Urheberrecht geschützt werden. Dabei ist der Schutz unabhängig davon, ob der Autor seinem Text einen Urheberrechtsvermerk bzw. das (weitverbreitete und missverständliche) Copyrightvermerk anfügt oder nicht! Wann ein Text urheberrechtlichen Schutz genießt, hängt von seiner Schöpfungshöhe ab. Im Einzelfall kann es von der jeweiligen Formulierung oder der Länge des Textes abhängen, ob er Schutz genießt. Der Text muss die individuellen Züge seines Autors widerspiegeln, braucht aber keine bahnbrechenden Neuigkeiten aufzuweisen. Auch die tausendste Beschreibung des klassischen Reitersitzes ist urheberrechtlich geschützt, solange sie eine individuelle Gedankenführung mit Phantasie und Gestaltungskraft beinhaltet, die den Text nennenswert macht und sich dadurch von anderen dieses Themas unterscheidet.

mehr ...

Veröffentlichung von Fotos

Die Fotografie nimmt sowohl im digitalen als auch im analogen Zustand eine Sonderstellung ein. Sie ist nicht nur als Werk, sondern auch als Leistung geschützt, unabhängig von der Schöpfungshöhe. Zusätzlich zum Urheberrecht gibt es nämlich das Lichtbildschutzrecht. Es garantiert, dass auch Schnappschüsse, also Lichtbilder, die die Schöpfungshöhe nicht erreichen, unter ein Schutzrecht fallen. Die Konsequenz daraus ist ein nahezu hundertprozentiger Schutz, egal ob die Fotografie künstlerisch wertvoll ist oder nicht.

In den meisten Fällen macht sich ein Gericht auch wenig Mühe, zwischen dem Foto als Werk (dem ein überdurchschnittliches individuelles Schaffen zugrunde liegt) und dem Schnappschuss zu unterscheiden. Der einzige wesentliche Unterschied liegt allein in der Schutzdauer: Während Schnappschüsse lediglich 50 Jahre nach ihrem erstmaligen Erscheinen geschützt sind, gilt für Fotos mit individuellem Werkcharakter die Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Sind die Fotos anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht, erlischt der Schutz bereits 70 Jahre nach der Veröffentlichung, es sei denn, das Foto wurde in die Urheberrolle eingetragen.

mehr ...

Checklisten

Um diese Informationen für Ihre eigene Arbeit direkt anwendbar zu machen, haben wir sie in Form von zwei Checklisten komprimiert.

Wird eigenes oder fremdes Textmaterial veröffentlicht (bzw. zur Verfügung gestellt)?

mehr ...