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Fotografieren jederzeit an jedem Ort - Digitalkameras und Fotohandys machen das immer mehr möglich. Auf der Photokina wurde eine Kamera vorgestellt, mit der man sogar durch die getönten Scheiben eines Fahrzeugs hindurch fotografieren kann. Aber: Auch wenn die technischen Grenzen fallen, bleiben die juristischen Schranken. Wir sagen Ihnen, worauf Sie als Amateur oder Semiprofi beim Fotografieren achten müssen, um juristischen Ärger zu vermeiden.

Fotorecht

Mit Digitalkameras und Fotohandys kann man praktisch jederzeit an (fast) jedem Ort fotografieren. Auf der Photokina wurde eine Kamera vorgestellt, mit der man sogar durch die getönten Scheiben eines Fahrzeugs hindurch fotografieren kann. Aber auch wenn die technischen Grenzen fallen - die juristischen bleiben oder werden schärfer. Wir sagen Ihnen, worauf Sie als Amateur oder Semiprofi beim Fotografieren achten müssen, damit Ihre Bilder Ihnen keinen juristischen Ärger einhandeln.

Fotografieren war immer schon ein beliebtes Hobby. Dabei macht sich kaum jemand Gedanken darüber, welche juristischen Grenzen es für fotografische Abbildungen geben könnte. Bestenfalls in Museen oder Kirchen wird dem Amateur durch grimmig dreinblickende Wächter gelegentlich klar gemacht, dass die Kamera gefälligst in der Tasche zu bleiben hat. Gründe für Einschränkungen gibt es genug: Blitzlicht kann empfindliche Materialien schädigen, Fotografieren stört die Andacht in Kirchen und die religiösen Gefühle mancher Menschen. Es gibt auch wirtschaftliche Gründe: Oft besteht ein Interesse daran, wertvolle Kunstgegenstände nicht jedermann frei zugänglich zu machen, sondern deren Besichtigen von der Zahlung einer Gebühr abhängig zu machen. Neben all diesen Gesichtspunkte gibt es aber in manchen Fällen auch einfach gesetzlich festgeschriebene Einschränkungen der Fotografier-Freiheit.

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Marken- und Urheberrecht

Ein freiberuflicher Personalberater, der für zwei namhafte Autohersteller tätig ist, will für seine Internetseite ein Hintergrundbild gestalten, auf dem Personen und Fahrzeuge zu sehen sind. Die Fahrzeuge sollen einen thematischen Bezug zu seiner Tätigkeit in einer bestimmten Branche signalisieren.

Auf Anfrage verweigern beide Autokonzerne die Zustimmung dazu, dass Fahrzeuge ihrer Marke auf der Webseite des Beraters abgebildet werden. Der Berater muss darauf hin für seine Webseitengestaltung neutrale Fahrzeugbilder finden, auf denen keine Markenzugehörigkeit erkennbar ist.

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Motiv Mensch

Menschen sind das meistfotografierte Motiv. Ob private Urlaubsfotos oder professioneller Werbe-Hochglanz: Fast überall sind auf den Bildern Menschen zu sehen.

Auch hier gilt: So lange die Fotos zu rein privaten Zwecken gemacht und nicht veröffentlicht werden, besteht für den Fotografen kaum Gefahr, juristisch belangt zu werden. Die Rechtsprechung entwickelt sich jedoch weiter, und der Schutz der Privatsphäre - zu der auch das Recht am eigenen Bild gehört - wird strenger. Derzeit ist das Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit erlaubt, eine Nutzung der Bilder jedoch nicht (siehe unten). Ein Fotografierverbot von Personen in der Öffentlichkeit wäre in der Praxis zwar kaum durchzusetzen, aber alle Fotografen - Amateure wie Profis - sollten entsprechend sensibel mit diesem Thema umgehen. Heimlich fotografierte Bilder mögen interessant oder witzig sein, aber dem Fotografen sind die Hände gebunden. Höchstens wenn die Person bemerkt, dass sie fotografiert wird, und der Kamera nicht ausweicht, kann das als Einverständnis zur Aufnahme gewertet werden.

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