Doppelte KSK-Abgabe bei Unteraufträgen an andere Freelancer lässt sich vermeiden

Ein Unterauftrag macht Sie schnell zum "Verwerter" wider Willen. Lesen Sie, wie Sie Diskussionen mit KSK-Prüfern umgehen.

Künstler und Publizisten, die mit anderen Freiberuflern zusammenarbeiten und die Gesamtleistung anschließend einem Kunden in Rechnung stellen, werden wider Willen zu "Verwertern". Auch auf gezahlte Honorare von Künstlerkollegen ist die Künstlersozialabgabe fällig. Wir erläutern, wer abgabepflichtig ist.

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Wenn eine Texterin für eine Broschüre einen Unterauftrag an einen Fotografen vergibt und das Gesamtwerk anschließend dem Kunden in Rechnung stellt, wird Sie zum „Verwerter wider Willen” und damit selbst ksk-abgabepflichtig. Besonders ärgerlich: In diesem Fall verlangt die KSK zweimal die Künstlersozialabgabe, von ihr und vom Endkunden. Gibt es Wege, das zu vermeiden?

Die Künstlersozialabgabe - jetzt mit verschärften Prüfungen

Dass sich Funk- und Fernsehen, Theater, Verlage und ähnliche Medien-Unternehmen durch Zahlung einer vergleichsweise moderaten Sozialabgabe an den Kosten der Künstlersozialversicherung beteiligen sollen, klingt einleuchtend. In § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) steht aber auch, dass beliebige andere Unternehmen zum abgabepflichtigen "Verwerter" werden, wenn sie regelmäßig "Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen ..."

Die Künstlersozialabgabe beträgt zurzeit 5,2 % (Stand: 2015) auf sämtliche Netto-Entgelte, die ein Verwerter im Laufe eines Jahres an Künstler und Publizisten gezahlt hat.

Anfang 2015 ist die jüngste KSVG-Novelle in Kraft gereten. Künftig soll bundesweit flächendeckend geprüft werden, ob die Künstlersozialabgabe fällig und tatsächlich entrichtet worden ist.

Die Grundlageninfos zur KSK und Hinweise zur Beitragspflicht können Sie in den Beiträgen "Künstlersozialkasse aus Auftraggebersicht" sowie "Künstlersozialabgabe und KSK-Prüfung" nachlesen.

Wichtig: Betroffen von den Überprüfungen sind nicht nur kommerzielle Endverwerter künstlerischer Leistungen, sondern auch Künstler und Publizisten selbst (z. B. Webdesigner), die ihrerseits regelmäßig Leistungen freiberuflicher Kollegen in Anspruch nehmen (z. B. die eines Texters), um anschließend das Gesamtwerk (z. B. die fertige Website) einem Geschäftskunden in Rechnung zu stellen.

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