Selbstständig und schwanger: Kindergeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Selbstständige

Der Detail-Überblick über Ihre Ansprüche!

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Mit Erziehungsratschlägen und Hausmittelchen wird eine werdende Mutter überhäuft. Mangelware sind dagegen klare Auskünfte zu den Finanzen: Was können Sie von welcher Stelle an Geld bekommen? Für Selbstständige gilt das ganz besonders. Aber nicht bei uns: Wir sagen Ihnen detailliert und mit Rechenbeispielen, wie es mit Kindergeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Sie aussieht.

Kindergeld und Mutterschaftsgeld

Als werdende Mutter können Sie ganz sicher damit rechnen, dass man Sie von allen Seiten mit Tipps zu Hausmittelchen oder zur Erziehung versorgt. Handfeste Auskunft zu finanziellen Themen ist dagegen deutlich schwieriger zu bekommen - vor allem, wenn die zukünftige Mama Selbstständige ist.

Dabei müssen Selbstständige besonders genau rechnen: Sie haben oftmals schon vor der Geburt keine Einkünfte in gleichbleibender Höhe. Außerdem fallen manche Ausgaben auch während einer Babypause an - etwa die Miete für ein Ladengeschäft. Dazu kommt das Risiko, nach einer Auszeit im beruflichen Abseits zu landen, weil Kunden und Aufträge verloren gehen.

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Elterngeld und Elterngeld Plus

Seit dem 1. Juli 2015 können Eltern zwischen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem neuen Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Die Neuregelung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) soll vor allem Mütter und Väter fördern, die schnell wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Davon profitieren auch Selbstständige, die ihr Geschäft oft nicht lange vollständig ruhen lassen können.

Das Wichtigste in Kürze:

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Elterngeld: Damit können Sie rechnen

Mit dem 2015 neu eingeführten Elterngeld Plus können Sie die Bezugsdauer des Elterngelds strecken und dadurch Betreuung und Arbeit in den ersten Lebensjahren Ihres Kindes flexibler organisieren. Wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, gleicht das Elterngeld Plus die Einkommensdifferenz zu Ihrem Vollzeitgewinn aus. Es beträgt aber höchstens die Hälfte des Basiselterngelds, das Sie ohne Teilzeittätigkeit bekämen. Elterngeld Plus ist nicht an den beruflichen Wiedereinstieg gebunden: Auch Eltern, die nicht arbeiten, können damit doppelt so lange Elterngeld beziehen.

Den Partnerschaftsbonus erhalten Paare allerdings nur, wenn beide Partner gleichzeitig berufstätig sind. Das bedeutet vier weitere Monate Elterngeld Plus - und zwar für Vater und Mutter! Die Eltern bekommen also insgesamt 8 zusätzliche Monatsbeträge ausbezahlt. Voraussetzung: Jeder arbeitet in diesem Zeitraum zwischen 25 und 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Die Höhe der Leistung wird in einem Partnerschaftsbonus-Monat genauso berechnet wie in einem Elterngeld-Plus-Monat.

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