Erste Hilfe in der Schuldenkrise

Umgang mit Schulden und Gläubigern

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Umgang mit Schulden und Gläubigern

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Ohne Frage, der Umgang mit Schulden und Gläubigern ist jedermann ein Gräuel. Wen es aber erwischt, der sollte nicht den Vogel Strauß spielen und den Kopf in den Sand stecken.

  • Keine Panik - es ist nicht die Titanic: Wie bei Feuer sollte man auch bei Schulden immer einen kühlen Kopf bewahren. Typischerweise handeln Schuldner leider aufgrund der typischerweise entstehenden inneren Panik irrational - und schaden damit nur sich selbst. Immerhin gibt es einen Schutz des Existenzminimum durch Pfändungsfreigrenzen für Erwerbseinkommen sowie das pfändungsgeschützte Girokonto (P-Konto).

  • Informieren statt verlieren: Wer erstmals mit Mahnbescheiden, Inkassofirmen, Sach-, Lohn- und Kontopfändung, Schufa und eidesstattlicher Versicherung in Berührung kommt, gerät in eine für ihn fremde Welt. In der neuen Schuldenwelt stehen Banken, Inkassounternehmen, Gläubigeranwälte auf der anderen Seite. Informieren Sie sich gründlich über die wichtigsten Abläufe bei der Geltendmachung von Forderungen gegen Sie. Machen Sie sich außerdem mit dem Zwangsvollstreckungsrecht vertraut. Was sind Ihre Rechte als Schuldner und die der Gläubiger? Welche Gläubiger- und Schuldnertricks werden praktiziert? Was ist dabei legal, was ist strafbar? Wer sich informiert, profitiert erheblich mehr von der Beratung und der Hilfe durch Anwälte oder Schuldnerberatungsstellen.

  • Augen auf im Schuldenverkehr: Viele Schuldner verschließen die Augen: Sie öffnen die Post nicht mehr oder werfen sie ungelesen weg. Niedergelegte Schriftstücke werden bei der Post nicht abgeholt. Durch dieses Verhalten gerät man oft erst richtig in die Schuldenfalle. Wichtige Termine verstreichen. Wenn Sie keine Ahnung haben, was Ihre Gläubiger unternehmen, können Sie sich auch nicht dagegen wehren. Wer im Schuldenverkehr die Augen schließt, wird oft überfahren.

  • Ordnung ins Schuldenchaos bringen: Wer als Schuldner seine schriftlichen Vorgänge nicht ordnet, spielt mit sich selbst blinde Kuh. Besorgen Sie sich unbedingt einen Aktenordner. Unterteilen Sie ihn mit Trennblättern - ein beschriftetes Trennblatt für jeden Gläubiger oder Schuldenvorgang. Heften Sie dann je Gläubiger alle Schriftvorgänge zeitlich von unten nach oben gegliedert in die jeweilige Lasche. Ordnen Sie Ihre Bankbelege. Eine mangelnde Übersicht über Ihre Finanzen erschwert auch einem Anwalt oder der Schuldnerberatungsstelle die Hilfestellung. Bringen Sie Ihre Unterlagen zum ersten Termin mit - am besten geordnet. Die Schuldnerberatung wird Sie sonst dazu auffordern, Ihre Unterlagen zu ordnen - bevor sie überhaupt tätig werden kann. Und wenn Sie bei der Verbraucherinsolvenz Gläubiger vergessen, kann das ganze Verfahren sinnlos werden.

  • Strategie zur Schuldenbefreiung planen und umsetzen: Oberstes Ziel sollte immer die Strategie zur eigenen Schuldenbefreiung sein, die auf die persönliche Situation abgestimmt sein muss. Aus dem Gesamtplan werden dann die einzelnen taktischen Schritte abgeleitet. Kurzfristige taktische Schuldenmanöver helfen oft nicht weiter. Sie kosten nur Kraft oder verschlimmern sogar die Lage. Es ist oft keine Lösung, an den Gläubiger zu zahlen, der den meisten Druck macht. Die Sicherung Ihres Existenzminimus sowie Ihres Wohnraumes sollte immer Vorrang haben.

  • Insolvenzverfahren anstreben: In Deutschland sind ca. drei Millionen Haushalte überschuldet. Seit der Einführung 1999 haben bereits über 600.000 Privatpersonen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Viele Schuldner zahlen jedoch unentwegt Raten ab, schulden um oder spielen Katz und Maus mit den Gläubigern. Oft lassen Zins und Zinseszins den Schuldenberg immer höher werden, ohne Insolvenzverfahren ist dann keine Ende der Schuldenspirale in Sicht. Vollstreckungstitel gelten 30 Jahre. Viele Schuldner werden durch den Schuldenberg gelähmt und bemühen sich schließlich gar nicht mehr, ein Einkommen, das oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, zu erzielen. Wer absehen kann, dass er in sechs Jahren seine Schulden nicht aus eigener Kraft abtragen kann, sollte baldmöglichst ein Insolvenzverfahren beantragen. Denn schon bei Beginn des Verfahrens kehrt Ruhe ein, der Gerichtsvollzieher kommt nicht mehr, die Pfändungsversuche nehmen ab. Und viele hartnäckige Gläubiger sind bei einem angekündigten Insolvenzverfahren plötzlich zu sehr niedrigen Vergleichen bereit.

  • Frühzeitig Beratung und Hilfe von Experten suchen: Für eine gute Schuldenstrategie und -taktik benötigt man Rat und Tat von Experten mit viel Praxiserfahrung. Das Schuldrecht und die tatsächliche Praxis sind für Laien im Einzelfall sehr kompliziert. Rat und Hilfe gibt es kostenlos bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Ihrer Nähe. Die haben allerdings leider oft sehr lange Wartezeiten. Schneller geht es bei Anwälten, die jedoch unbedingt auf die Themen Überschuldung und (Verbraucher-) Insolvenz spezialisiert sein sollten. Ein kostenloser Beratungshilfeschein ermöglicht auch Menschen mit geringem Einkommen anwaltliche Rechtsberatung und Rechtshilfe einschließlich der Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Bundesweit wird beispielsweise für den Beratungshilfeschein die anwaltliche Rechtshilfe "Erfolgreich aus der Schuldenkrise" angeboten, die neben dem Gläubigervergleich auch den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens umfasst.

  • Aasgeiern aus dem Weg gehen: Niemand scheint so arm zu sein, dass man ihn nicht noch ausnehmen könnte. In Zeitungen finden sich regelmäßig Anzeigen, die "Sofortkredite auch ohne Schufa" oder "Umschulden, alles wird einfacher" versprechen. Auch die Adressen der Schuldnerregister beim Amtsgericht werden ausgewertet, um Verschuldete, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, gezielt anzuschreiben. Hier sind viele Trickbetrüger am Werk. Sie nutzen die Not Überschuldeter aus, zocken unsinnige Gebühren ab oder schwatzen Versicherungen auf. Aus der Schuldenfalle helfen Ihnen diese nicht. Sicher vor solchen Geiern sind Sie bei den kostenlos arbeitenden öffentlichen anerkannten Schuldnerberatungsstellen und bei insolvenzerfahrenen Anwälten, die auch per Beratungshilfeschein abrechnen.

  • Forderungen überprüfen: Gläubiger machen häufig überzogene Forderungen geltend. Wer unberechtigten Forderungen aus Mahnbescheiden oder Klagen nicht rechtzeitig widerspricht, lässt diese rechtswirksam werden und erhöht damit aus Nachlässigkeit weiter seine Schulden. Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, lässt sich dagegen kaum noch etwas machen.

  • Die eigene Existenzsicherung hat Vorrang vor den Gläubigern: Egal, wie unangenehm Ihnen die Schulden sind und wie sehr einzelne Gläubiger drängeln - bezahlen Sie immer zuerst die Haushaltskosten wie Miete, Strom, Energie und Lebensmittel. Wird Ihnen wegen Mietschulden gekündigt oder der Strom abgeschaltet, laden Sie sich nur zusätzliche Probleme auf. Können Sie Miet- oder Energieschulden nicht bezahlen, sollten Sie vor der Kündigung zum Sozialamt gehen und eine Kostenübernahme beantragen. Die Kündigung kann später oft rückgängig gemacht werden, wenn das Sozialamt sofort den Rückstand ausgleicht.

  • Öffentliche Gläubiger haben Vorfahrt: Für Geldbußen - auch wegen falschem Parken - sowie für Geldstrafen gibt es im Insolvenzverfahren keine Restschuldbefreiung. Gleiches gilt bei Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (z. B. Straftaten). Wer Geldstrafen nicht bezahlen kann, sollte rechtzeitig die Staatsanwaltschaft kontaktieren, um eine ersatzweise Freiheitsstrafe zu vermeiden. In der Regel kann man Geldstrafen auch durch gemeinnützige Arbeit ausgleichen.

  • Von Gläubigern nicht einschüchtern lassen: Manche Inkassofirmen und Kanzleien sind Experten für Brieftexte und Aktionen, die Schuldnern als Laien Angst einjagen sollen. Halten Sie sich dann stur an Ihre Schuldenbefreiungsstrategie. Lassen Sie sich nicht von irgendwelchen "Moskau Inkasso" überrumpeln. Prüfen Sie, ob die Inkassofirma überhaupt eine Lizenz hat. Wer genötigt, bedroht oder wem ständig nachgestellt wird, sollte die Polizei einschalten oder Strafanzeige erstatten. Unterschreiben Sie nichts. Zutritt zu Ihrer Wohnung hat höchstens der Gerichtsvollzieher.

  • Geldreserven für den Gläubigervergleich behalten: Wer dem hartnäckigsten Gläubiger seine restlichen Ersparnisse gibt, hat kein Vermögen mehr. Damit nimmt er sich die Chance, seine Reserve später für einen guten Vergleich mit allen Gläubigern einzusetzen, um damit möglichst völlig schuldenfrei zu werden. Fallbeispiele von Vergleichen finden Sie in unserem Beitrag "Fünf Fallbeispiele: Schuldenfrei durch Gläubigervergleich oder Verbraucherinsolvenz".

  • Verwandte und Freunde nicht gleich anpumpen: In Finanznöten sind Darlehen von Verwandten, Partnern oder Freunden häufig die letzte Chance. Werden solche Darlehen später nicht zurückgezahlt, zerstört das aber die persönliche Beziehung. Darlehen Nahestehender sind oft die Trumpfkarte beim außergerichtlichen Schuldenvergleich mit allen Gläubigern. Wer diese Trumpfkarte schon vorher zieht, verliert die Vergleichschance. Freundes- oder Verwandtendarlehen sollte man nicht ausreizen, um Teilforderungen nachzukommen oder besonders lästige Gläubiger ruhig zu stellen. Gleiches gilt für Schenkungen als Vorausschüttung einer Erbschaft.