Steuer-Abschreibungen sinnvoll nutzen: Was Selbstständige über GWG, AfA und Sonderabschreibung wissen sollten

Übersicht: Die wichtigsten Möglichkeiten, Investitionen steuerlich abzuschreiben: Abschreibungsarten im Überblick

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Abschreibungsarten im Überblick

Neben der klassischen Abschreibung langlebiger Wirtschaftsgüter über die betriebliche Nutzungsdauer gibt es für Anschaffungen von geringerem Wert die Möglichkeit der sofortigen Abschreibung. Außerdem ermöglicht der Gesetzgeber Sammel- und Sonderabschreibungen sowie vorweggenommene Abschreibungen in Form sogenannter Investitionsabzugsbeträge. In diesem Kapitel stellen wir die für Selbstständige und Kleinbetriebe wichtigsten Abschreibungsverfahren vor.

Abschreibungen über die Nutzungsdauer: Drei Varianten

Die Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung lässt der Gesetzgeber nur bei Wirtschaftsgütern von geringerem Wert zu (dazu gleich mehr). Bei allen größeren Anschaffungen ist die klassische Abschreibung Pflicht: Die Anschaffungs- oder Herstellugnskosten müssen in dem Fall über die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" verteilt abgeschrieben werden. Das kann mehrere Jahre dauern - im ungünstigsten Fall mehrere Jahrzehnte!

Für die Berechnung der pro Jahr anfallenden steuerlichen Abschreibungsbeträge gibt es grundsätzlich die Wahl zwischen drei Verfahren:

  • Normalfall ist die "lineare Abschreibung": Bei dem auch "Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen" genannten Verfahren werden die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die einzelnen Jahre verteilt: Wenn der Preis des neuen Firmenwagens 36.000 Euro beträgt, beläuft sich die jährliche Abschreibung bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von sechs Jahren im Prinzip auf 1/6 = 6.000 Euro.

  • Bis einschließlich 2010 war auch die in vielen Fällen günstigere "Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen" (= "degressive Abschreibung") zulässig: Dabei wird ein gleichbleibender Prozentsatz auf den nach und nach sinkenden Restwert angewendet. Auf diese Weise ist der Abschreibungsbetrag anfangs durchweg höher als bei der linearen Abschreibung. Zuletzt betrug der degressive Abschreibungssatz maximal 25 Prozent - höchstens jedoch das Zweieinhalbfache des linearen Abschreibungssatzes. Statt mit 6.000 Euro hätte das erwähnte Fahrzeug im ersten Jahr bereits mit 9.000 Euro abgeschrieben werden können (= 25% von 36.000 Euro).

  • In seltenen Ausnahmefällen besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit, leistungsbezogene und außergewöhnliche Abschreibungen geltend zu machen. Auf diese Weise trägt das Finanzamt besonders hohen Wertverlusten Rechnung - angefangen bei besonders starker Abnutzung bis hin zum Totalschaden.

GWG-Grauzone unter 1.000 Euro: Sofortabschreibung in zwei Varianten

Für sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es spezielle Vorschriften: Sie können direkt im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden. Dafür gibt es gleich zwei verschiedene Wertgrenzen und Abschreibungsverfahren:

Wie hätten Sie's gern?

Seit 2010 lässt der Gesetzgeber Ihnen bei Anschaffungen bis zu 1.000 Euro nämlich die Wahl zwischen unerschiedlichen GWG-Optionen. Die Entscheidung für eine der beiden GWG-Abschreibungsvarianten gilt für sämtliche Anschaffungen des betreffenden Wirtschaftsjahres:

  • Variante 1:
    - GWG-Sofortabschreibung bei Anschaffungskosten bis 800 Euro (bis einschließlich 2017: 410 Euro).
    - Abschreibung über die Nutzungsdauer bei Anschaffungskosten von mehr als 800 Euro (bis einschließlich 2017: 410 Euro).

  • Variante 2: (seit 2010 optional)
    - GWG-Sofortabschreibung bei Anschaffungskosten bis 250 Euro (bis einschließlich 2017: 150 Euro).
    - GWG-Sammelposten ("Pool") bei Anschaffungskosten zwischen 250 Euro (150 Euro) und 1.000 Euro.
    - Abschreibung über die Nutzungsdauer bei Anschaffungskosten von mehr als 1.000 Euro.

Vorgezogene Abschreibungen und Sonder-AfA

Zusätzlich zu den allgemeinen AfA-Bestimmungen nutzt der Gesetzgeber das Abschreibungsrecht, um zielgerichtet Investitionsanreize zu geben. Nach dem Motto "Zuckerbrot und Peitsche" dürfen bestimmte Unternehmen Abschreibungen vorziehen und / oder Sonderabschreibungen vornehmen.

Die verschiedenen Abschreibungsmethoden möchten wir Ihnen jetzt etwas genauer nahebringen. Unseren AfA-Streifzug beginnt mit der klassischen linearen Abschreibung.