Gründung einer GbR: Vorteile, Nachteile und Haftungsrisiken im Überblick

Was ist eine GbR und für wen eignet sie sich?

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Was ist eine GbR und für wen eignet sie sich?

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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nennt man auch BGB-Gesellschaft, weil die Rechtsvorschriften zu dieser Gesellschaftsform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen. Das BGB regelt die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Trotzdem sind natürlich längst nicht alle Rechtsfragen abschließend geklärt.

Vom Grundsatz her ist die GbR ein einfaches Modell einer Gesellschaft.

Man nehme (lt. § 705 BGB):

  • mindestens zwei Gesellschafter,

  • die einen gemeinsamen Zweck verfolgen und

  • sich per Vertrag darüber einigen, dass jeder einen Beitrag leisten muss und welcher Beitrag das sein soll.

Das klingt zunächst einmal simpel. Und genau deshalb raten viele Experten von der Gründung einer GbR ab! Denn so einfach die Gründung einer GbR sein kann, so kompliziert, riskant und teuer kann sie im Nachhinein werden. Wenn sich Unternehmer voreilig in das „Abenteuer GbR“ stürzen und gar nicht wissen, dass sie damit auch „Gesellschafter“ werden, mit entsprechenden Rechten und Pflichten, sind Probleme oft vorprogrammiert. Aber der Reihe nach.

Es gibt fast unzählige Möglichkeiten, wo und wie eine GbR am Wirtschaftsleben teilnehmen kann. Beispiele, in denen eine GbR als Rechtsform möglich ist:

  • ärztliche Gemeinschaftspraxis,

  • Anwaltssozietät,

  • Arbeitsgemeinschaft verschiedener Kleinunternehmer, die ein gemeinsames Projekt umsetzen wollen,

  • Zusammenschluss von Steuerberatern,

  • Gemeinschaft von Wirtschaftsprüfern,

  • Marketingagentur,

  • Bauherrengemeinschaft,

  • Bietergemeinschaft,

  • Wohngemeinschaft,

  • Künstler, die ein gemeinsames Kunstprojekt koordinieren,

  • Mieter, die gemeinsam Heizöl beschaffen,

  • Musikband,

  • Tänzer, die gemeinsame Aufführungen durchführen wollen,

  • Reiterhof,

  • Ehepaare, die eine Eigentumswohnung anschaffen und Mieteinnahmen erzielen wollen,

  • Tippgemeinschaft,

  • Fahrgemeinschaft,

  • Freunde, die zusammen einen Kiosk, ein Cafe, einen Blumenladen ... betreiben wollen,

  • technikbegeisterte Schüler, die die gemeinsam angeschaffte Tontechnik vermieten möchten

  • und, und, und!

Eine GbR kommt also grundsätzlich immer dann in Frage, wenn mindestens zwei Personen gleichberechtigt einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. Diese Personen sind zugleich Gesellschafter.

Gesellschafter können dabei natürliche oder juristische Personen (z. B. eine GmbH) sein.

Der Zweck muss übrigens nicht darin bestehen, Gewinne zu erzielen. Man kann sich bspw. auch zu einer GbR zusammenschließen, um ein Wohnmobil für eine Europa-Rundreise zu kaufen.