Scheinselbstständigkeit: Gegenargumente, Kriterien, Vorbeugung

Scheinselbstständigkeit - das kann Ihnen blühen

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Scheinselbstständigkeit - das kann Ihnen blühen

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Was passiert, wenn eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird? - In diesem Fall droht Ungemach von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zuschläge.

Mit folgenden Konsequenzen müssen Auftraggeber und Auftragnehmer rechnen:

  • Arbeitsrechtlich werden die vermeintlich freien Mitarbeiter zu Arbeitnehmern, d. h. sie haben das Recht auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, den gesetzlichen Kündigungsschutz usw.

  • Darüber hinaus sind Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen: Der Arbeitgeber muss für den gesamten Zeitraum nicht nur alle Beiträge nachzahlen, sondern auch etwaige Säumniszuschläge (Bayerisches Landessozialgericht, Az.: L 5 R 23/12).

In einem Fall des Bayerischen Landessozialgerichts ging es um einen vermeintlich selbständigen Kurierfahrer und eine Büroangestellte (L 5 R 595/12 B ER). Die Nachforderungen der Sozialversicherungsträger beliefen sich auf über 573.000 € (!), davon allein Säumniszuschläge in Höhe von 211.000 €. Zwar hatte das beklagte Unternehmen Glück, weil ein Betriebsprüfungsbescheid aus dem Jahr 2007 bereits Gültigkeit erlangt hatte, der das Unternehmen lediglich zu einer Nachzahlung von 34 Euro verpflichtete. Für die Jahre nach 2007 wurde der Streitwert vom Gericht jedoch auf 140.000 € festgesetzt.

Sie sehen: Es kann richtig teuer werden, wenn Auftraggeber oder -nehmer (am falschen Ende) sparen wollen.