Tschüss Gmail, Yahoo-Mail, AOL & Co.
Google selbst ist auch neugierig
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Geht man dem Umgang mit den Daten bei Gmail auf den Grund, wird deutlich: Das Ausspionieren von E-Mails und Verbindungsdaten auf Gmail-Konten durch die NSA ist nur die Spitze des Eisbergs. Denn auch Google selbst spioniert die E-Mails auf seinen Gmail-Servern aus. Das sei alles legal, erklärte Google vor Gericht.
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Am 16. Mai 2013 verklagte die US-Verbraucherorganisation Consumerwatchdog („Verbraucherwachhund“) Google beim Bezirksgericht in Kalifornien wegen der Ausspähungspraktiken bei Gmail. Zum Selbstverständnis von Google zum Datenschutz zitiert die Sammelklage auf Seite 6 den damaligen Google-Chef Eric Schmidt:
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„Googles Politik ist es, genau bis zur Grenze des Grauens zu gehen und sie nicht zu überschreiten.” (Oktober 2010)
„Wir wissen, wo du bist. Wir wissen, wo du gewesen bist. Wir wissen mehr oder weniger, was dir durch den Kopf geht.“ (Oktober 2010)
„Wenn du etwas hast, von dem du nicht möchtest, dass jedermann davon erfährt, solltest du das vielleicht schon gleich lassen.“ (Dezember 2010)
„Deine digitale Identität wird ewig leben, da es keinen Löschknopf gibt.“ (April 2013)
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Zu den Datenschutzpraktiken bei Gmail stellt die Klageschrift fest:
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Es ist Millionen Personen unbekannt, dass Google über Jahre täglich systematisch und absichtlich diese Grenze des Grauens überschritten hat, um private E-Mails mit Informationen auszulesen ‚von denen du nicht willst, dass jedermann davon erfährt’ … Google verfolgt mit dieser systematischen Praxis, private Mitteilungen zu lesen und die darin enthaltenen Daten zu sammeln, einen Zweck: zu wissen und davon zu profitieren, worüber ‚du nachdenkst’ .
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Am 13. Juni 2013 erklärte Google in der Klageerwiderung, es könne doch niemand erwarten, dass die Informationen in E-Mails auf Gmail-Konten privat bleiben:
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So wie der Versender eines Briefs an einen Geschäftspartner nicht darüber erstaunt sein kann, dass der Brief vom Assistenten des Empfängers geöffnet wird, können heute Webmail-Nutzer nicht darüber erstaunt sein, wenn ihre Kommunikation während der Auslieferung vom elektronischen Kommunikations-System-Dienstleister des Empfängers verarbeitet wird.
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Da verdreht jedoch Google die Tatsachen. Schließlich ist es nicht Aufgabe der Postdienste oder der Briefträger, die an die Empfänger zu übermittelnden Briefe vorher aufzureißen und zu scannen, um die Inhalte dann über Auswertungsalgorithmen profitabel zu verwerten. Google ernennt sich hier zum Leseassistenten der E-Mail-Inhaber von über 400 Millionen Gmail-Konten.
Weiterhin argumentiert Google damit, die Inhaber von Gmail-Konten hätten ja den Nutzungsbedingungen von Google zugestimmt. In der deutschen VersNion heißt es hier in der Zwischenüberschrift:
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Ihre Inhalte in unseren Diensten
Wenn Sie Inhalte in unsere Dienste hochladen oder auf andere Art und Weise in diese einstellen, räumen Sie Google (und denen, mit denen wir zusammenarbeiten) das Recht ein, diese Inhalte weltweit zu verwenden, zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, abgeleitete Werke daraus zu erstellen (einschließlich solcher, die aus Übersetzungen, Anpassungen oder anderen Änderungen resultieren, die wir vornehmen, damit Ihre Inhalte besser in unseren Diensten funktionieren), zu kommunizieren, zu veröffentlichen, öffentlich aufzuführen, öffentlich anzuzeigen und zu verteilen … Diese Rechtseinräumung bleibt auch dann bestehen, wenn Sie unsere Dienste nicht mehr verwenden …
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Für Google gehört natürlich eindeutig auch Gmail zu diesen „Diensten“. Und wer auf Google selbst nach „Google Dienste“ sucht, der erhält in der ausgewiesenen Liste als Top-Suchergebnis den Link „Google-Produkte“ und dort prominent den Hinweis auf den schnellen E-Mail-Dienst von Google mit Suchfunktion und weniger Spam, nämlich Gmail:
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Gmail ist ein Google-Dienst – Google darf die Daten nutzen.
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Wer ein Gmail-Konto eröffnet, erlaubt damit Google, die eigenen, auf Gmail eingestellten E-Mail-„Inhalte weltweit zu verwenden, zu speichern …, zu vervielfältigen, zu verändern, abgeleitete Werke daraus zu erstellen …, zu kommunizieren, zu veröffentlichen, öffentlich aufzuführen … und zu verteilen.“
Verbindet man diese AGB mit den bereits zitierten Aussagen von Google-Chef Eric Schmidt von 2010 bzw. 2013 …
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„Googles Politik ist es, genau bis zur Grenze des Grauens zu gehen und sie nicht zu überschreiten.” (2010) und „Deine digitale Identität wird ewig leben, da es keinen Löschknopf gibt“ (2013)
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… versteht man besser, warum gemäß Google-Nutzungsbedingungen für die eigenen E-Mails auf Gmail der wirklich endgültige Löschknopf tatsächlich fehlt. Die an Google übertragenen Nutzungsrechte an den E-Mail-Inhalten kann der Nutzer nicht mehr löschen:
„Diese Rechtseinräumung bleibt auch dann bestehen, wenn Sie unsere Dienste nicht mehr verwenden, z. B. bei einem Brancheneintrag, den Sie in Google Maps eingefügt haben. Bei einigen Diensten können Sie auf von Ihnen bereitgestellte Inhalte zugreifen und diese aus dem entsprechenden Dienst entfernen.“
Der Nutzer darf zwar seine E-Mails bei Gmail löschen, die dann auf der Gmail-Webseite für den Nutzer nicht mehr sichtbar sind. Aber selbst wenn der Gmail-User tausendmal auf die Löschtaste hämmert: Gemäß AGB darf Google weiterhin schon erstellte Kopien oder bearbeitete Versionen der vom User entfernten E-Mails behalten, verändern, kommunizieren, veröffentlichen oder verteilen. Google verzichtet auch dann nicht auf die eingeräumten Nutzungsrechte an den Mail-Inhalten.
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Auch Nicht-Google-User sind rechtlos, wenn sie Mails an Gmail-Konten senden
Nach Meinung von Google verwirken auch alle Nicht-Google-Kunden ihr Recht auf Privatheit an den Inhalten einer E-Mail, wenn sie ihre Mail an ein Gmail–Konto schicken. Google entgegnete in der Erwiderung auf die Klage von Consumerwatchdog, diese sei wegen der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA „Smith gegen Maryland“ (442 U.S. 735, 743-44, 1979) legal und zitiert aus der Entscheidung: „Tatsächlich ‚kann eine Person legitimerweise nicht erwarten, dass ihre Informationen privat bleiben, wenn sie diese freiwillig an dritte Parteien übergibt.” Im Urteil „Smith gegen Maryland“ ging es jedoch um die Verbindungsdaten beim Telefonieren, nicht um das Abhören des Inhalts der Telefongespräche. Wenn Google E-Mails ausliest und diese mit intelligenten Algorithmen weiterverwertet, geht es nicht nur um Verbindungsdaten, sondern vor allem auch um die E-Mail-Inhalte.
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Fazit
Wer Gmail nutzt, erklärt sich gemäß Google-AGB damit einverstanden, ausgenommen zu werden wie die Gans. Google darf mit jeder E-Mail so ziemlich alles machen. Zusätzlich zieht der Gmail-Kontoinhaber auch seine Mail-Partner mit hinein. Schließlich ist es Geschäftsmodell von Google, für kostenlose Dienste im Gegenzug die digitale Identität der User als Produkt zu vermarkten.
Zu Recht wendet Google im Widerspruch gegen die Klage von Consumerwatchdog ein, Gmail unterscheide sich im Prinzip nicht von anderen Webmail-Anbietern wie Yahoo-Mail, AOL oder Microsoft. Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich hier letztlich um ein Geschäftsmodell für Seelenverkäufer handelt. Ein kostenloses E-Mail-Konto als Linsengericht gegen die Inhalte und die Metadaten. Jetzt kommen zu diesem System noch die Schnittstellen für die National Security Agency (NSA) hinzu, wo die E-Mails der Nutzer und Mailpartner dieser Maildienste ebenfalls archiviert werden.
Für einen Euro im Monat kann man Maildienste wie posteo.de nutzen, die die Grundrechte der Bürger und ihrer E-Mail-Partner auf Privatheit und Datenschutz wirklich respektieren. Einen Euro im Monat für den eigenen Datenschutz kann sich eigentlich jeder leisten. Eine weitere Möglichkeit wäre, sich für ein paar Euro im Jahr eine eigene Internet-Domain bei einem Webhoster zu besorgen. Mit der eigenen Domain kann man eigene E-Mail-Adressen unter seinem eigenen Domainnamen betreiben. Dies ermöglicht wiederum Flexibilität, wenn einem der bisherige Provider nicht mehr zuverlässig erscheint. Dann bleibt die E-Mail-Adresse beim Umzug gleich und man muss die eigenen E-Mail-Kontaktpartner nicht mehr über die neue Mailadresse informieren.