Crashkurs Bildbearbeitung: Fotos und Grafiken für Ihre Website optimieren

Bilder für meine Website: Wo bekommt man Bilder für die Webseite her?

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Wo bekommt man Bilder für die Webseite her?

Die Frage, woher Sie Bilder bekommen, um sie auf Ihrer Web-Site zu veröffentlichen, ist heute fast schon das Wichtigste überhaupt. In den Anfängen des Internets war das quasi ein rechtsfreier Raum, damals war es gang und gäbe, sich Bilder für die Web-Site einfach von anderen Internetseiten zu besorgen. Klar, das war immer schon ein Rechtsverstoß, denn auch Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Heute jedoch werden Verstöße auch geahndet - und können richtig viel Geld kosten, denn Anwälte "lauern" überall. Es gibt inzwischen auch diverse Grafik-Suchdienste, die Bilder in Internetseiten nach einen Pixelmuster finden können. Die Abmahnung lässt dann nicht lange auf sich warten - und kostet schnell richtig viel Geld.

Auf dem Wege des "Copy & Paste" an ein Bild für eine Internetseite zu kommen, kostet daher oft deutlich mehr, als wenn Sie

  • das Bild selbst gemacht hätten, selbst wenn Sie dazu extra eine Kamera kaufen müssten

  • das Bild von einem Fotografen hätten machen lassen

  • das Bild bei einer Online-Agentur gekauft hätten

Damit wären auch schon die drei wichtigsten Möglichkeiten der seriösen Bilderbeschaffung genannt.

Einen Fotografen zu beauftragen lohnt für eine Web-Site oft nicht, denn wer mit der Web-Site nicht wirkliche große Umsatzzahlen erzielt, kann natürlich nicht ein paar hundert EUR in einen Fotografen investieren. Das kommt eigentlich nur in Frage, wenn Sie sehr spezielle Aufnahmen benötigen, etwa Produktaufnahmen Ihrer eigenen Produkte oder Portraits von den eigenen Mitarbeitern, die Sie selbst mangels Studioausrüstung nicht machen können. Geht es aber um Landschaftsaufnahmen, Bilder aus Ihrem Heimatort, vielleicht ein paar Schnappschüsse von Ihrer Familie oder Fotos von Lebensmitteln oder Gerichten für eine Rezeptseite, dann können Sie die Bilder selbst machen oder bei Agenturen kaufen. Mit diesen beiden Möglichkeiten befassen sich daher die nachfolgenden Abschnitte.

Bilder kaufen oder selber machen?

Benötigen Sie Bilder die Sie nicht selbst machen können oder möchten, können Sie Bilder bei Bildagenturen kaufen. Diese sind mittlerweile auch im Internet vertreten und ermöglichen Ihnen oft den Kauf per Kreditkarte oder Paypal, manche auch auf Rechnung oder Bankeinzug. Sie können die Bilder direkt online suchen, bezahlen, herunterladen und einsetzen.

Alltägliche Motive billiger kaufen

Dies lohnt gerade bei alltäglichen Motiven, denn davon haben die Bildagenturen eine große Auswahl. Möchten Sie bspw. eine Seite mit Kochrezepten mit ein paar Bilder von Zutaten wie Tomaten oder Nudeln auflockern, dann lohnt es sich kaum, dafür zur Kamera zu greifen und das selbst zu fotografieren. Bei Bildagenturen finden Sie reichlich Auswahl und Sie bekommen Bilder in webtauglicher Auflösung schon für 1 bis 5 EUR. Das ist preiswerter als die Tomaten und Nudeln zu kaufen, zu fotografieren und zu bearbeiten, von den Kosten für die Kamera mal ganz abgesehen.

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Bildagenturen wie Panthermedia.net oder Imagepoint.biz

Aufgabe: Bild-Recherche

Besuchen Sie doch einmal die Seite einer Bildagentur, bspw. www.panthermedia.net, www.zoonar.de oder www.imagepoint.biz und suchen Sie dort nach Bildern, die thematisch zu Ihrer Web-Site passen. Weitere Adressen finden Sie auf meiner Website in der Rubrik Stockfotografie.

Wann lohnt es sich aber, Bilder selbst zu machen? Im Prinzip immer dann, wenn Sie bereits über eine gute Kamera verfügen, diese grundlegend bedienen können und darüber hinaus ein Gespür für Bildaufbau und Gestaltung haben, denn schön aussehen sollen die Bilder ja auch.

Professionelle Ergebnisse sind aber auch bei eigenen Bildern gefragt. Wenn Sie die Bilder selbst machen, gelten dafür natürlich die gleichen qualitativen Anforderungen wie an Bilder vom Fotografen oder aus Bildagenturen: Sie sollten sich mit Ihrer Kamera und dem Bildaufbau sowie der Fototechnik im Allgemeinen schon gut auskennen, um akzeptable Ergebnisse zu erzielen.

Selber machen lohnt sich unter diesen Umständen vor allem, wenn Sie z.B. nicht in einer weltbekannten Stadt wohnen, aber trotzdem Bilder Ihres Ortes oder der Umgebung benötigen, oder wenn es Bilder sein sollen, die ganz spezielle Motive zeigen, wie Ihre Geschäftsräume, die Mitarbeiter oder spezielle Sonderanfertigungen, die Ihr Unternehmen herstellt. Also immer dann, wenn Sie sonst einen Fotografen beauftragen würden, aber dies aus Kostengründen nicht tun möchten.

Aber auch von unbekannten Orten sind Bilder in Bildagenturen verfügbar. Da viele und besonders die preiswerten Bildagenturen mit Amateuren und semiprofessionellen Fotografen zusammenarbeiten und damit eine sehr große Anzahl von Fotografen haben, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass Sie auch Bilder zu einem 300-Seelen-Ort finden. Suchen Sie einfach mal - Sie werden häufig ein paar passende Bilder finden.

Viele Bildagenturen bieten auch die Möglichkeit, eine Bildanfrage zu starten. Wenn Sie also nicht finden, was Sie suchen, können Sie so Fotografen auffordern, entsprechendes Bildmaterial bis zu einem bestimmten Termin hochzuladen. Das erhöht Ihre Chance, passende Bilder zu bekommen.

Lizenzmodelle von Bildagenturen

Wenn Sie sich entschlossen haben, Bilder bei einer Agentur zu kaufen, sollten Sie natürlich einen kurzen Blick in das Kleingedruckte und die Lizenzbedingungen nicht vergessen. Denn Sie kaufen nicht das Bild an sich, sondern eine Nutzungslizenz, die abhängig von den Vertragsbedingungen und dem Lizenzmodell an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

Generell werden zwei grundlegende Lizenzmodelle unterschieden:

  • RF - Royalty Free

  • RM - Rights Managed

Die meisten preiswerten Agenturen nutzen das Royalty Free-Modell. Das heißt, Sie erwerben einmal eine Nutzungslizenz für ein bestimmtes Bild in einer bestimmten Größe und können dann dieses Bild viele Zwecke, unbegrenzt oft und unbegrenzt lange nutzen. Sie können es auf ein einzelnes T-Shirt drucken oder ein Poster davon anfertigen lassen, es in Ihr Firmenprospekt drucken oder es auf eine Web-Site stellen. Sie bezahlen das Bild aber nur einmal mit einem fixen Preis.

Einschränkungen kann es abhängig von den AGBs der Bildagentur trotzdem geben

Es gibt leider zahlreiche Varianten des RF-Modells. So kann es zeitliche Beschränkungen geben, aber auch Einschränkungen bei der gedruckten Auflage oder der Verwendung auf Produkten wie T-Shirts und Mauspads. Lesen Sie sich also die Lizenzbedingungen auch wirklich durch. Hinsichtlich der Verwendung auf Web-Sites sind diese Einschränkungen in der Regel unproblematisch - aber eben nicht immer.

Beim RM-Modell, werden die Preise abhängig vom Verwendungszweck festgelegt. Die Verwendung auf dem Titel einer Zeitschrift mit einer Auflage von 100.000 oder mehr ist dann in der Regel teuerer als der Druck in einem Prospekt mit einer Auflage von 1000 Stück. Dafür gibt es oft die Möglichkeit, ein Bild auch exklusiv zu kaufen - Sie bezahlen zwar mehr Geld für die Nutzung des Bildes, gehen dann aber sicher, dass Ihre Konkurrenz nicht das gleiche Bild verwendet. Aufgrund der kostenaufwändigeren Verwaltung der Bilder und Bildrechte, sind RM-Bilder meist deutlich teuerer und lohnen daher gerade für Web-Sites nur in Ausnahmefällen.

Rechtliche Aspekte der Bildbeschaffung

Egal woher Sie ein Bild bekommen, ob es ein befreundeter Fotograf vielleicht umsonst macht, sie es selber fotografieren oder es in einer Bildagentur kaufen: Nicht alles, was Sie fotografieren dürfen, dürfen Sie auch veröffentlichen. Wenn das Bild auf einer Web-Site erscheint stellt das jedoch eine Veröffentlichung dar.

Es gibt verschiedene Rechte Dritter, bspw. des Urhebers des Bildes oder abgebildeter Personen oder der Eigentümer der abgebildeten Sachen, die eine Veröffentlichung einschränken. Alle diese Rechte sollten Sie beachten, denn auch da sind ganze Scharen von Abmahnanwälten "hinterher".

Auch Bildagenturen machen Fehler

Kaufen Sie ein Bild in einer Bildagentur, sollten diese Bilder frei von Rechten Dritter sein, wenn dies nicht anders angegeben wird. Sie dürfen sie also frei verwenden, ob für Werbung oder auch zur Illustration redaktioneller Beiträge. Allerdings kommen auch hier natürlich Fehler vor und daher sollten Sie schon vor dem Kauf sehr genau darauf achten, ob es rechtliche Probleme mit dem Bild geben könnte. Oftmals schränken die AGBs der Agenturen Regressansprüche nämlich ein.

Rechte auf die Sie bei der Nutzung von Bildern achten müssen, sind:

  • Urheberrechte: Hat der Fotograf oder Künstler die Verwendung genehmigt?

  • Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte: Sind Markenzeichen zu sehen?

  • Persönlichkeitsrechte: Haben die abgebildeten Personen Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt?

  • Eigentumsrechte: Hat der Besitzer der abgebildeten Objekte eingewilligt? (rechtlich umstritten)

Urheberrecht beachten

An jedem Bild, dessen "Schöpfungshöhe" über einen Schnappschuss hinausgeht, hat der Fotograf oder Illustrator ein Urheberrecht, das in Deutschland erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Nach geltendem Recht hat der Urheber auf jeden Fall das Recht, als Urheber genannt zu werden.

Wenn Sie also die Bilder nicht selbst gemacht haben, müssen Sie den Urheber auch auf der Web-Site angeben, außer Sie haben dies anders mit dem Urheber vereinbart und dieser verzichtet auf die Namensnennung.

Auch dann, wenn der Urheber auf eine Namensnennung verzichtet, heißt das natürlich nicht, dass Sie vortäuschen oder angeben dürfen, dass Bild sei von Ihnen. Wenn Sie explizit oder durch entsprechende Aufmachung und Informationen auf der Web-Site einen Urheber angeben, muss das der Richtige sein.

Kaufen Sie ein Bild bei einer Bildagentur, sehen Sie am besten in die AGBs und Lizenzbedingungen der Agentur: Da steht, ob Sie eine Urheberkennzeichnung anbringen müssen und wie diese lauten muss.

Gewerbliche Schutzrechte beachten

Unter gewerblichen Schutzrechten werden Marken-, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht und Patentrecht zusammengefasst. Für die Verwendung von Bildern relevant sind davon nur das Markenrecht und das Geschmacksmusterrecht. Gebrauchsmuster- und Patentrecht kann ein Bild nicht verletzen. Bei den Marken- und Geschmacksmusterrechten sieht das anders aus.

Als Marken werden Waren, Firmen und Dienstleistungen gekennzeichnet und von den Verbrauchern einem Unternehmen zugeordnet. Je besser die Marke sich am Markt durchgesetzt hat, desto enger verbindet der Verbraucher das Produkt mit dem Markeninhaber.

Beispiel:

Procter & Gamble ist bspw. der Inhaber der Marke Tempo®. Diese Marke ist so eng mit dem Produkt Papiertaschentuch verbunden, dass umgangsspachlich oft "Hast du mal ein Tempo" für "Hast du mal ein Papiertaschentuch" steht. Damit ist die Marke schon zu einem Synonym für ein Produkt geworden - was für die Stärke der Marke spricht.

Natürlich sind Marken für die Werbung ganz wichtig, die Verletzung von Markenrechten wird - vor allem von großen Firmen mit starken Marken - energisch verfolgt. Eine Duldung missbräuchlicher Verwendung von Marken kann nämlich auch zur Schwächung der Marke führen.

Markenkennzeichnung

Eingetragene Marken werden in der Regel (nach deutschem Recht aber nicht zwingend) mit dem ® hinter der Marke gekennzeichnet. Das ® steht für "Registered Trademark". Das Zeichen TM kennzeichnet hingegen nicht eingetragene Marken und steht für "Trademark".

Aber wie kann ein Bild eine Markenverletzung darstellen? Das Bild selbst kann das zunächst nicht. Bilder von Markennamen und Markenzeichen sind grundsätzlich erst einmal zulässig und dürfen auch über Bildagenturen für die gewerbliche Verwendung verkauft werden. Ob das Bild eine Markenverletzung darstellt, entscheidet sich erst durch die Verwendung. Verwenden Sie ein Bild von einer Tempo-Packung, um in Ihrem Shop für die Produktkategorie "Papiertaschentücher" zu werben, die aber auch Konkurrenzprodukte beinhaltet, ist dies eine Markenverletzung. Zeigen Sie das Bild in Ihrer Fotogalerie, als Referenz für Ihr Können im Bereich Produktfotografie, ist das zulässig, denn als Fotograf stehen Sie nicht in Konkurrenz zum Markeninhaber und seinen Produkten, Sie verwenden daher die Marke nicht in markenmäßiger Weise.

In der Regel werden Bilder mit Markenzeichen und Markennamen von den Bildagenturen mit dem Vermerk "keine Werbung" oder "Redaktionell" verkauft. Das bedeutet einfach nur, dass es keine allgemeine Werbefreigabe für das Foto gibt. Im Einzelfall, eben wenn das Bild nicht in markenmäßiger Weise eingesetzt wird, ist der Einsatz für Werbung aber zulässig.

Eine redaktionelle Verwendung ist bei Bildern mit Markenzeichen immer zulässig. Sie liegt bspw. vor, wenn Sie einen Bericht auf Ihrer Webseite veröffentlichen möchten, in dem es um die Marke oder den Markeninhaber geht, aber auch wenn es allgemein um die Branche geht, für die die Marke steht.

Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung eines Bildes im Gegensatz dazu jede Nutzung, die der Werbung dient. Oft ist das auch schon allein bei Verwendung auf nicht rein privaten Web-Sites der Fall, bspw. in Fällen der Verwendung als ...:

  • Bild im Banner oder Hintergrund einer Firmen-Web-Site

  • Bild zu einer Produktankündigung

  • Bild in einer Pressemitteilung

  • Bild in einem Shop

Beispiel:

Eine gültige redaktionelle Verwendung einer Marke läge bspw. vor, wenn auf der Web-Site der ARD ein Bericht über RTL oder Sat1 erscheinen würde und in diesem Zusammenhang das jeweilige Logo abgebildet würde. Zwar stehen RTL und Sat1 mit der ARD in Konkurrenz, aber solange der Bericht sachlich richtig ist, wäre die Verwendung der Markenzeichen in diesem redaktionellen Zusammenhang zulässig.

Ebenso zulässig ist die Verwendung beliebiger Marken auch auf privaten Web-Sites, wenn es um sachlich fundierte redaktionelle Berichterstattung geht. Erstellen Sie ein BLOG zu Microsoft Windows ist auch die Nutzung des Namens Microsoft® und die Nutzung der Windows®-Logos rechtens. In einer Grauzone bewegen Sie sich aber, wenn die Web-Site bspw. Windows und Mac OS X vergleicht und unbegründet das eine Produkt und die eine Marke immer schlecht macht und die andere in den Himmel lobt.

Was für die Verwendung von Markenzeichen und Markennamen auf Web-Sites gilt, gilt natürlich ebenso auch für Nutzung von Fotos auf denen Marken zu sehen sind.

Durch Geschmacksmuster ist das Aussehen von Gebrauchsgegenständen, also das Design geschützt. Dabei gibt es eingetragene Geschmacksmuster und nicht eingetragene. Für beide ist Neuheit eine Voraussetzung. Neuheit bedeutet, dass das geschützte Design neu sein muss, vorher also in dieser Form nicht für dieses Produkt verwendet worden sein darf. Ein eingetragenes Geschmacksmuster erlischt spätestens nach 25 Jahren, muss dazu aber alle 5 Jahre kostenpflichtig verlängert worden sein. Ein nichteingetragenes EU-Geschmacksmuster ist maximal drei Jahre gültig.

Das Problem mit Geschmacksmustern ist, dass fast alles geschützt werden kann, wenn es nur eigentümlich genug ist - vom Design einer Computermaus bis zu einer für den Laien alltäglichen Dekofigur aus Plastik. Lediglich Formen und Designs, die ausschließlich technisch bedingt sind, sind nicht schutzfähig. Wenn ein Stecker eckig ist, um in eine genormte Buchse zu passen, ist die eckige Form in Kombination mit dem Stecker nicht schutzwürdig. Da die Eintragungserfordernisse wie Neuheit nicht bei der Eintragung geprüft werden, kann ein Geschmacksmuster zunächst erst einmal eingetragen, später aber bei Streitigkeiten angefochten und gelöscht werden.

Eine Verletzung eines Geschmacksmusters liegt auch dann vor, wenn dieses abgebildet wird, auch zweidimensional. Wenn Sie ein Foto von einer Computer-Maus machen und dieses als Illustration auf Ihre Web-Site stellen kann dies schon eine Verletzung des Geschmacksmusters sein. Ursprünglich geschaffen wurde das Geschmacksmusterrecht um den Nachbau von Designerprodukten zu erschweren. Findige Firmen nutzen diese Rechte aber leider auch als Geldquelle, um kostenpflichtige Abmahnungen an Shop-Betreiber und andere Werbetreibenden zu schicken, die einfach nur das Produkt zum Verkauf im Online-Shop fotografiert haben.

Online Geschmacksmuster recherchieren

In Deutschland und in der EU eingetragene Geschmacksmuster können Sie online ermitteln. Sie müssen dazu aber den Rechteinhaber kennen. Der muss nicht immer mit dem Hersteller übereinstimmen, er kann auch in Lizenz produzieren. Deutsche Geschmacksmuster können Sie beim deutschen Patent- und Markenamt (dpma) abrufen, die der EU unter RCD-ONLINE.

Auf der sicheren Seite bei Fotos sind Sie also dann, wenn auf den Fotos keine Produkte und Requisiten abgebildet sind, die mit einem Geschmacksmuster geschützt sind. Allerdings gibt es Regelungen die die Abbildung- etwa als Nebensache - im Bild durchaus erlauben. Rechtlich fragwürdig ist dann, wo eine nebensächliche Verwendung beginnt und wann etwas zur Hauptsache wird.

Beispiel: Hauptsache versus Nebensache

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Teller und Serviettenring geschmacksmusterrechtlich geschützt

Nehmen Sie an, Sie betreiben eine Rezeptdatenbank im Internet und möchten nun zu einem Rezept für Hühnersuppe einen Teller mit Hühnersuppe abbilden. Der Teller ist mit einem Geschmacksmuster geschützt. Dürfen Sie den nun trotzdem fotografieren, weil der Nebensache ist? Man könnte hier argumentieren, es gehe um die Hühnersuppe, der Teller sei nur die Nebensache und könnte ebenso durch einen anderen Teller ausgetauscht werden. Genauso könnte man aber argumentieren, dass das Bild mit einem anderen Teller zwar immer noch Hühnersuppe darstellt aber eben eine ganze andere Wirkung hat. Hier hat sich die Rechtsprechung noch nicht auf eine einheitliche Linie geeinigt.

In diesem Fall wäre also die Verwendung des Bildes sehr gefährlich, wenn Sie nicht die Einwilligung der Rechteinhaber haben.

Einwilligungen in Form von Property-Release-Verträgen

Solche Einwilligungen der Rechteinhaber zum Vertrieb der Fotos über Bildagenturen und deren werbliche Verwendung durch den Käufer müssen die Fotografen bei guten Bildagenturen in Form von Property-Release-Verträgen (PR genannt) nachweisen, wenn geschützte Produkte abgebildet werden. Bilder mit PR können Sie dann auch problemlos verwenden.

Die redaktionelle Verwendung von Fotos, die geschmacksmusterrechtlich geschützte Produkte zeigen, ist zwar möglich, aber nur in engem Rahmen. Um beim Beispiel mit dem Geschirr zu bleiben, läge eine gültige redaktionelle Verwendung des Bildes nur vor, wenn es in dem Bericht um das abgebildete Design oder den Designer geht, jedoch nicht einmal für allgemeine Berichterstattung zum Rechteinhaber.

Persönlichkeits- und Eigentumsrechte beachten

Der dritte wichtige rechtliche Bereich sind Persönlichkeits- und Eigentumsrechte.

Die Persönlichkeitsrechte betreffen vor allem das Recht am eigenen Bild: Jeder Menschen kann selbst bestimmen, in welcher Weise und wo Bilder verwendet und veröffentlicht werden, auf denen er erkennbar ist. Bilder von (erkennbaren) Personen dürfen Sie also nicht einfach verwenden. Auch im redaktionellen Umfeld ist das unter Umständen problematisch, Einschränkungen gelten hier allerdings bei Prominenten.

Wenn Sie auf der Straße einen Menschen sehen, der eine Jacke trägt, die Ihr Unternehmen produziert, dürfen Sie die Person nicht einfach fotografieren und das Bild dann als Werbung auf der Web-Site verwenden. Sie benötigen auch hier die Einwilligung der Person, möglichst schriftlich in Form eines so genannten Model-Release-Vertrags (MR).

Personenbilder in Bildagenturen

In Bildagenturen werden Personenbilder entweder nur für redaktionelle Verwendung gekennzeichnet oder es liegt ein MR-Vertrag vor, der dann auch angegeben wird. Bei Bildern mit MR sind Sie also auf der sicheren Seite.

Personenbilder ohne Modellrelease können Sie nur redaktionell einsetzen und auch nur dann, wenn dort eine prominente Person abgebildet ist und das Foto bei öffentlichen Auftritten entstanden ist. Für die normale Privatperson benötigen Sie immer eine Einwilligung.

Eigentumsrechte regeln, welche Fotos Sie überhaupt machen und dann werblich nutzen dürfen. Der Eigentümer einer Sache kann die Verwendung von Fotos verbieten, insbesondere dann, wenn es ihn in der Ausübung eigener Rechte behindert.

Beispiel:

Sie gehen in einen Zoo, weil Sie für Ihre Web-Site ein Bild von einem Affen benötigen. In der Regel ist die Verwendung des Fotos (außer für rein private Zwecke) nicht erlaubt, weil der Zoo als Eigentümer in der Regel die kommerzielle, also werbliche Nutzung des Bildes untersagt. Fragen Sie in einem solchen Fall unbedingt beim Zoo um Erlaubnis.

Problematisch sind aus diesem Grund Bilder die in Gebäuden, eingezäunten und abgesperrten Bereichen wie Zoos, Freiluftmuseen, Museen etc. gemacht wurden. Dafür benötigen Sie die Erlaubnis des Eigentümers.

Aufgabe: Verwendung prüfen

Bilder für Aufgabe

Dürfen die beiden folgenden Bilder für redaktionelle Zwecke oder werbliche Zwecke eingesetzt werden? Welche Inhalte könnte der redaktionelle Beitrag haben, damitdas Bild verwendet werden darf? Wissen Sie, wie die Bilder gestaltet sein müssten oder bearbeitet werden müssten, damit sie auch für werbliche Zwecke eingesetzt werden können.

Hinweise zur Lösung finden Sie am Ende des Leitfadens.

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