Leitfaden für Gründerinnen

Teilzeit-Gründung

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Teilzeit-Gründung

Eine Gründung in Teilzeit kann sinnvoll sein, um die Tragfähigkeit der eigenen Idee zu testen, bevor man die sichere Festanstellung aufgibt. Oder sie kann notwendig sein, weil Familie und Haushalt nach einer Familienpause (noch) viel Zeit beanspruchen und Teilzeitstellen in Festanstellung nicht zu finden sind. Laut einer aktuellen Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben zwei Drittel der 349.000 Frauen, die im Jahr 2010 in die Selbstständigkeit gestartet sind, im Nebenerwerb gegründet. Zum Vergleich: Bei Männern halten sich Vollzeit- und Teilzeit-Gründungen die Waage (9).

Eine Teilzeit-Gründung ist nicht weniger aufwändig als jede andere Gründung. Vermutlich kostet sie sogar mehr Energie, weil Zeit und Aufmerksamkeit zwischen dem Angestelltenjob oder der Familie und dem jungen Unternehmen geteilt werden müssen. Auch eine Teilzeit-Unternehmerin kommt schnell auf acht Stunden Arbeitszeit am Tag - nach den vier Stunden in der festen Stelle. Als künftige Teilzeit-Unternehmerin sollten Sie sich daher gut überlegen, wie Sie sich zeitlich organisieren.

Angestellte können ihrem Arbeitsvertrag entnehmen, ob und in welchem Umfang eine selbständige Tätigkeit gestattet ist. Meist ist das Einverständnis des Arbeitgebers erforderlich, das dieser jedoch nur aufgrund von betrieblichen Belangen verweigern darf. Lassen Sie sich in Zweifelsfällen von einem Rechtsanwalt beraten. Ihre Gründung darf nicht mit dem Unternehmen Ihres Arbeitgebers konkurrieren. Auf Ihre Steuererklärung und auf bestehende Kranken- und Rentenversicherungen wirkt sich auch eine Teilzeit-Gründung aus. Wenn Sie sich neben Schule oder Studium selbständig machen, ergeben sich Änderungen im Kindergeld - und im Lernerfolg.

Auch eine Gründung nebenbei muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Freiberuflerinnen beantragen beim Finanzamt eine Steuernummer. Die Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit werden zusammen versteuert. Erliegen Sie nicht der Versuchung, jedes Steuerjahr mit Verlusten abzuschließen, um die Steuern für den angestellten Beruf zu minimieren. Das Finanzamt kann die selbständige Tätigkeit zur Liebhaberei erklären und Nachzahlungen fordern.

Wenn Sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder (z. B. während einer Familienzeit) in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert waren, dann wirkt sich eine Teilzeit-Gründung wahrscheinlich auch auf Ihre Krankenversicherung aus: Ihre Selbstständigkeit müssen Sie der Krankenkasse melden. Die Kasse prüft, ob diese Arbeit für Sie der wirtschaftliche Mittelpunkt ist. Je nachdem, wie die Entscheidung ausfällt, bleiben Sie entweder pflichtversichert über Ihren Arbeitgeber oder müssen sich freiwillig versichern. Um beitragsfrei in der Familienversicherung zu bleiben, darf das Gesamteinkommen aus Ihrer Selbstständigkeit 365 Euro monatlich (Stand: 2011) nicht übersteigen. Übrigens: Nebenberuflich Selbstständige, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, werden der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet.

Übrigens: Eine Gründung in der Elternzeit ist möglich. Sie dürfen bis zu 30 Stunden wöchentlich (selbstständig) arbeiten. Das (angestellte) Hauptarbeitsverhältnis wird davon nicht berührt, da es während der Elternzeit ruht.

Teilzeit-Gründungen können zumindest vorübergehend finanziell gefördert werden. Laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) starteten 35 Prozent der Teilzeit-Gründer im Jahr 2009 ohne fremdes Geld. Von den Teilzeit-Gründern mit Finanzierungsbedarf benötigten rund 65 Prozent weniger als 5000 Euro (10). Gründerinnen können das KfW-Startgeld erhalten, wenn sie den Kredit innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit beantragen. Bedingung ist, dass innerhalb von vier Jahren eine Vollerwerbstätigkeit daraus wird (und sie dies im Antrag glaubhaft machen können). Eventuell ist auch eine Förderung durch Bank oder Sparkasse möglich.

Dumpingpreise

Hüten Sie sich davor, Ihr Angebot zu Dumpingpreisen auf den Markt zu bringen, weil Ihr Lebensstandard durch den festen Job gesichert ist. Wer als Billiganbieterin startet, hat es später schwer, kostendeckende Preise zu verlangen.

Prüfen Sie kritisch, ob Ihre Geschäftsidee sich für eine Gründung nebenbei eignet. Die klassischen Dienstleistungsbranchen bieten gute Möglichkeiten auch für Teilzeit-Gründerinnen, etwa in der Buchhaltung oder Beratung. Viele Chancen hat auch das Internet eröffnet: Online-Handel, zum Beispiel mit eigenem Webshop oder über Ebay, ist auch in Teilzeit möglich. Manche Angestellte rutschen nebenbei in eine selbstständige Tätigkeit hinein, indem sie kleine Aufträge für Freunde und Bekannte übernehmen. So lässt sich früh ein eigener Kundenstamm aufbauen. Vorsicht: Eine Förderung kann nur beantragen, wer den Antrag vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit stellt.

Sie sollten sich darüber klar sein, dass Ihnen als Teilzeit-Gründerin manche Möglichkeiten verwehrt bleiben, nicht nur in finanzieller Hinsicht: Wer nicht den ganzen Tag im Geschäft ist, bekommt auch manches nicht mit. Oft ist eine teilweise Abwesenheit den Kunden schwer zu vermitteln, oder Aufträge gehen verloren, weil die Bearbeitung länger dauern würde als bei der (Vollzeit-) Konkurrentin.

Nebenberuflich selbstständig

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Checkliste: Teilzeit und Kleingründung

  • Ist Ihre Geschäftsidee als Teilzeitlösung realisierbar?

  • Lässt diese Idee dennoch Entwicklungsmöglichkeiten zu, könnte eine Vollzeit-Selbständigkeit daraus werden?

  • Können Sie diese Idee mit möglichst geringen laufenden Kosten (Miete, Personal) und Investitionen (Geschäftsausstattung) umsetzen?