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Interpunktion - das Komma: Kommasetzung bei "und" bzw. "oder"

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Kommasetzung bei "und" bzw. "oder"

Bislang galt es, vor den Konjunktionen und bzw. oder ein Komma zu setzen, wenn es sich um zwei gleichberechtigte Hauptsätze handelt. Diese Regel ist zwar nicht allzu schwierig, aber zeitraubend. Denn meistens musste man den Satz zweimal lesen, um die Hauptsätze überhaupt zu erkennen. Mit der neuen Reform entfällt dies.

  • Ich laufe durch den Wald (,) und mein Hund verschwindet hinter einem Baum.

  • Manche interessieren sich für die neue Rechtschreibreform nicht (,) oder sie sind einfach zu faul zum Üben.

Ein Zusatz/Nachtrag oder ein wörtlich wiedergegebener Satz wird durch Kommas abgeschlossen.

  • Sie erwiderte, dass sie es nicht vergessen werde, und verabschiedete sich.

  • Seine Großmutter, eine große Pferdenärrin, und ihre Tiere wohnen in einer renovierten Scheune.

  • Er fragte: "Brauchen Sie dieses Buch?", und stieg von der Leiter.

Wenn es sich um eine Reihung von selbständigen Sätzen handelt, die durch und, oder, beziehungsweise, entweder - oder, nicht - noch, weder - noch verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Satzes deutlich zu machen.

  • Die Sonne schien endlich(,) und er machte sich auf den Weg.

  • Hast du dir den Artikel durchgelesen(,) oder wirst du es nachher tun?"

  • Weder sah er sie an(,) noch grüßte er freundlich.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Durch die Wortgruppe und zwar bzw. und das wird ein Zusatz (Apposition) eingeleitet. In diesem Fall muss ein Komma gesetzt werden:

Wir müssen uns befreien, und zwar so schnell wie möglich.

Er will aufbrechen, und das schon übermorgen.