Rechtsformen für Existenzgründer

Praxisbeispiel - Gut geplant ist halb gewonnen!

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Praxisbeispiel - Gut geplant ist halb gewonnen!

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Petra Weber möchte sich gern nebenberuflich im Spielwaren-Versandhandel selbstständig machen. Beim zuständigen Gewerbeamt ihrer Stadt hat sie das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet. Über Rechtsformen, einen Businessplan etc. hat sie sich keine nennenswerten Gedanken gemacht. Sie hat lediglich den gut gemeinten Rat eines Freundes befolgt: "Du brauchst einen 'knackigen' Firmennamen. Werbewirksam muss er sein, Kunden locken und sich rasch einprägen. Irgend etwas wie z. B. 'Pet-Shop-Toys'. 'Pet' steht für Petra, der Shop ist klar und 'Toys'" bedeutet Spielzeug." Petra Weber war begeistert. Das klang einleuchtend.

Ein solcher Name als Firmenname setzt jedoch eine Handelsregistereintragung voraus, so die korrekte Information des Gewerbeamtes. Ansonsten wäre die Firmenbezeichnung identisch mit dem bürgerlichen Namen, ggf. ergänzt um einen ergänzenden Hinweis auf die Tätigkeit. (Bsp.: Petra Weber - Spielwarenhandel). Petra Weber hat also einen Notar aufgesucht, der gegen eine entsprechende Gebühr die Eintragung veranlasst hat. Nun konnte es also "los gehen". Leider jedoch nicht nur mit der "normalen" Geschäftstätigkeit, sondern auch mit allen anderen bürokratischen Pflichten.

Was Petra Weber nicht wusste: Einer eingetragenen Kauffrau werden deutlich mehr Pflichten auferlegt als etwa einem Kleingewerbetreibenden. Für Petra Weber gilt nun das strenge Handelsgesetzbuch (HGB) mit allen Rechten und Pflichten.

Besonders die Buchführungspflichten machen ihr zu schaffen. Als Kleingewerbetreibende hätte sie mit den vorhandenen Kenntnissen ihre Buchführung selbst erledigen können. Auch mit den steuerlichen Angelegenheiten wäre sie zurecht gekommen. Von der kaufmännischen Buchführung, der so genannten "doppelten Buchführung" hatte sie allerdings keine Ahnung. Diese ist jedoch Pflicht für eingetragene Kaufleute. Petra Weber musste daher wohl oder übel professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und natürlich bezahlen. Und das, obwohl die Umsätze zunächst äußerst bescheiden waren. "Hätte ich früher gewusst, was alles auf mich zukommt, hätte ich mich niemals nur wegen des Namens freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Das war es nicht wert und ich werde das Unternehmen wohl auch wieder abmelden."

Die bürokratischen Probleme wären zu vermeiden gewesen. Petra Weber hätte sich Zeit, Ärger und Kosten sparen können, wenn sie sich im Vorfeld nur ein wenig besser informiert hätte.

Dabei hatte Petra Weber noch Glück. Immerhin hatte man sie darauf hingewiesen, dass z.B. die doppelte Buchführung zu ihren Pflichten gehört.

Viele Gründer dagegen kennen ihre Pflichten nicht. Und wer seine Pflichten nicht kennt, kann diese nicht erfüllen und setzt sich damit der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten, Problemen mit dem Finanzamt, Kunden, Lieferanten etc. aus.

Wer also ernsthaft eine selbstständige Existenz aufbauen möchte, sollte wichtige Entscheidungen nicht dem Zufall oder gut gemeinten Ratschlägen von Bekannten überlassen. Nicht ohne Grund sagt man: Gut geplant ist halb gewonnen. Tatsächlich erhöht eine sorgfältige Planung deutlich die Erfolgschancen und kann auch davor bewahren, teures Lehrgeld zahlen zu müssen.

Es gibt also gute Gründe, (auch) die Wahl der Rechtsform sorgfältig zu planen.