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Die Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, muss sehr genau gestellt werden. Sie wirkt sich auf insgesamt fünf Versicherungen aus:
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die Kranken- und Pflegeversicherung,
die Arbeitslosen- und Rentenversicherung und schließlich auch auf
die Unfallversicherung.
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Darüber hinaus beeinflusst die Zuordnung auch andere Bereiche. Beispielsweise, ob der Geschäftsführer Anspruch auf Insolvenzgeld hat oder nicht.
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Leider sind die gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich nicht eindeutig und in einigen Fällen widersprechen sich auch die Gerichte. Mit diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, wann man zumindest mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Sozialversicherungspflicht oder -freiheit sprechen kann.